Cookie-Banner erfordern aktive Einwilligung

Im Oktober 2019 hat der Europäische Gerichtshof per Urteil entschieden, dass Anbieter von Webseiten Cookies auf den Geräten von Nutzern nur nach deren aktiver Zustimmung setzen dürfen. Demnach sind die Betreiber von Webseiten gesetzlich dazu verpflichtet, die Cookie-Banner nach den neuen DSGVO-Richtlinien anzupassen.

 

Allgemein formulierte Einwilligungsbanner wie „Wir verwenden Cookies. Wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen, erklären Sie sich mit der Cookie-Nutzung einverstanden” sind künftig rechtlich nicht mehr ausreichend. Die Einwilligung ist nicht mehr gegeben und daher ungültig, wenn der Nutzer sich weiterhin auf der Webseite aufhält und klickt. Entsprechend dürfen Cookies nur gesetzt werden, wenn der Nutzer über ihren Einsatz informiert wurde und der Verarbeitung seiner Daten aktiv per Klick und nachweislich zugestimmt hat.

 

Die W4 bietet Betreibern von Webseiten an, das Update der Cookie-Banner den neuen DSGVO-Richtlinien gemäß umzusetzen.

 


 

Ihre Ansprechpartnerin

Violetta Gabriel

vgabrielw-4.ch