BStabG 2027: Wie groß wird die Honorarlücke Ihrer Praxis?

Das Beitragsstabilisierungsgesetz (BStabG) bringt ab 2027 erhebliche Einschnitte bei der Vergütung radiologischer Leistungen. Wie stark die einzelne Praxis betroffen sein wird, hängt von ihrem Leistungsspektrum und ihrer Honorarstruktur ab. Mit einem neuen Tool ermöglicht Curagita, die voraussichtlichen Honorarverluste individuell zu berechnen – bis auf die einzelne Gebührenordnungsposition.

Die Liste der vorgesehenen Honorarkürzungen ist lang. Besonders ins Gewicht fällt für die Radiologie die geplante Absenkung des technischen Leistungsanteils der EBM-Bewertung um 20 bis 30 Prozent. Hinzu kommt die Rückführung bislang extrabudgetär vergüteter Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (mGV), mit wenigen Ausnahmen. Auch TSVG-Leistungen sollen ohne Kompensation wieder budgetiert werden. Weitere Kürzungen betreffen unter anderem die Zuschläge auf Konsiliarpauschalen, die ePA-Befüllung und den Notfalldatensatz.

Zusätzliche Unsicherheit entsteht durch die anstehenden Anpassungen der regionalen Honorarverteilungsmaßstäbe (HVM). Dabei zeichnen sich Einschränkungen beim Mengen- und Fallzahlwachstum ab. Für die Praxisinhaber stellt sich deshalb die Frage, welche finanziellen Auswirkungen die neuen Regelungen konkret auf ihre eigene Praxis haben werden.

Musterpraxis verliert knapp 15 Prozent ihres GKV-Honorars

Wie unterschiedlich stark einzelne Leistungsbereiche betroffen sein können, zeigt die Auswertung einer radiologischen Musterpraxis. Auf Basis ihrer bisherigen Honorardaten wurde berechnet, welche Vergütung sich unter Anwendung der im Berechnungsmodell hinterlegten BStabG-Regelungen ergeben würde.

Das Ergebnis: Das Honorar sinkt im Betrachtungsquartal von 1.152.978 Euro auf 980.249 Euro. Die berechnete Honorarlücke beträgt 172.730 Euro beziehungsweise rund 15 Prozent.

Den mit Abstand größten Anteil am Rückgang haben die radiologischen Leistungen im RLV/QZV mit einem Minus von 157.960 Euro. Damit entfallen rund 91 Prozent des gesamten errechneten Honorarverlustes auf diesen Bereich.

Weitere Kürzungen ergeben sich je nach Honorarstruktur aus dem Wegfall der TSS- bzw. HAV-Fälle und der ePA Befüllung Hinzu kommen kleinere Verluste, beispielsweise durch den Wegfall der Vergütung für den Notfalldatensatz.

Die Analyse zeigt damit nicht nur die Höhe der Honorarlücke, sondern macht sichtbar, welche Leistungen wie stark zu den Einbußen beitragen.

Von der Gesamtzahl bis zur einzelnen GOP

Das neue Tool von Curagita setzt auf eine detaillierte Auswertung der individuellen Abrechnungsdaten. Ein übersichtliches Dashboard stellt das bisherige und das voraussichtliche Honorar gegenüber, beziffert die absolute und prozentuale Veränderung und schlüsselt die Auswirkungen nach Leistungskategorien auf.

Darüber hinaus lässt sich die Berechnung bis auf die einzelne Gebührenordnungsposition nachvollziehen. Angezeigt werden unter anderem die Abrechnungshäufigkeit, das bisherige Honorar, die angewendeten Kürzungsfaktoren und die daraus resultierende Vergütungsdifferenz.

Damit erhalten Praxisinhaber eine belastbare Grundlage für die wirtschaftliche Planung. Sie können erkennen, welche Erlösbereiche besonders gefährdet sind, und frühzeitig prüfen, welche Konsequenzen sich daraus für Investitionen, Kapazitätsplanung und Leistungsangebot ergeben.

Die Berechnung ist eine Modellrechnung auf Basis des aktuellen Regelungs- und Umsetzungsstandes. Insbesondere die künftigen regionalen Honorarverteilungsregelungen können das tatsächliche Ergebnis noch beeinflussen. Extrapoliert man das betrachtete Quartal linear ergibt sich für die Musterpraxis Honorar-Verlust von rund 700.000 Euro pro Jahr. Das ist erheblich und ist sicherlich nicht einfach kompensierbar.

Aber: Wer seine voraussichtliche Honorarlücke kennt, kann sich gezielter auf die veränderten wirtschaftlichen Bedingungen der vertragsärztlichen Versorgung vorbereiten. Genau dafür schafft Analyse-Tool Transparenz. CuraFee Praxen erhalten die Analyse übrigens kostenfrei im Rahmen ihres Honorarcontrolling-Abonnements.