Aus den Vollversammlungen
Im September fanden in den regionalen Netzen in Berlin, München-Planegg, Ludwigsburg und Heidelberg Vollversammlungen statt. Statt eines einzelnen Schwerpunktthemas fasste die Agenda dieses Mal die vielen politischen und bürokratischen Nadelöhre im radiologischen Praxisalltag zusammen (nähere Ausführungen
zu den einzelnen Themen siehe CuraCompact 3/2018 oder untercuracompact.de).
Telematik
Auf den Vollversammlungen meldeten sich drei Netzpraxen, die sich bereits an die Telematikinfrastruktur angeschlossen haben, und berichteten, dass dies relativ reibungslos funktionierte. Die Anschlusspakete werden momentan exklusiv von zwei Anbietern verkauft. Aktuelle Informationen zu den Anbietern und auch sonstige Details finden sich gut aufbereitet auf den Webseiten der gematik und der KBV. Parallel zum Antrag auf Anschluss können entsprechende finanzielle Förderungen beantragt werden. Kritisch angemerkt wurde, dass die finanziellen Förderungen aus dem bestehenden Topf gezahlt werden und damit von der Ärzteschaft – die sogenannte Kostenneutralität in Wirklichkeit also keine ist. Darüber hinaus reichen sie in vielen Fällen für die notwendigen finanziellen Investitionen in der Praxis nicht vollständig aus. Weiterhin wurde von aktuellen Unwägbarkeiten berichtet (fehlende RIS-Schnittstellen, G1- statt G2-Patientenkarten, die die neuen Lesegeräte nicht akzeptieren etc.). Sobald alles in einer Praxis läuft, kann sie die KV Safenet-Verbindung kündigen, weil für die KV-Datenübermittlung
ebenfalls die Telematikinfrastruktur genutzt werden kann. Vertragsarztpraxen müssen bis Jahresende ihren Anschluss bestellen zur Vermeidung einer Honorarkürzung.
Dosismanagement AKTUELL
Seit Ende Oktober ist im Internet die knapp 600 Seiten umfassende Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts verfügbar. Die wichtigsten Neuerungen, die sich daraus ergeben sind folgende:
►►Computertomographen (CT) und Geräte, die in der Intervention eingesetzt werden, müssen eine Funktion aufweisen, mit der die Parameter für die Ermittlung der Exposition aufgezeichnet und für die Qualitätssicherung nutzbar gemacht werden können.
►►Für konventionelle Röntgengeräte und Mammografie-Geräte gilt weiterhin nur die Pflicht zur Begründung bei Überschreitung der Dosis.
►►Eine Übergangsfrist bei CT- und Interventions-Bestandsgeräten bis 2023 gilt für den Einsatz des Medizinphysik-Experten. Wird allerdings bspw. bei einem bestehenden CT die Röhre getauscht und eine Neuabnahme gemacht, gilt diese Übergangsfrist nicht mehr.
►►Die Messung der Organdosis wird zunächst nicht verpflichtend.
►►Ab 1. Januar 2019 muss folgendes an CT Geräten zur Intervention dokumentiert werden:
• Angaben zur rechtfertigenden Indikation
• Zeitpunkt und Art der Anwendung
• Angaben zur Exposition der untersuchten Person oder zur Ermittlung dieser Exposition einschließlich einer Begründung im Falle der Überschreitung sowie von Betreuungs- und Begleitpersonen.
Eine Meldepflicht besteht:
• bei der Überschreitung der vorgesehenen effektiven Dosis um mehr als 20 Millisievert oder
• bei einer Organdosis um mehr als 100 Millisievert bei einer einzelnenIntervention oder
• bei Überschreitungen von 200% bei einer Gruppe von Personen auf den Mittelwert der letzten 20 Untersuchungen bezogen.
Wenngleich eine Software nicht explizitvorgeschrieben wird, erscheint es sehr aufwendig, dies händisch zu betreiben.
Wenn Sie Interesse an den von der DeRaTek verhandelten Konditionen für Dosismanagementsysteme (insbes. Radimetrics von Bayer sowie DoseM von Infinitt) haben, können Sie sich gerne mit Frau Salwat (sal@curagita.com; 06221 5025-568) in Verbindung setzen.
Keine Abrechenbarkeit von GKVMRT für Kardiologen: Im Mai wurde höchstrichterlich (BVerfG) festgestellt, dass Kardiologen mit der Zusatzbezeichnung „MRT – fachgebunden“ weiterhin von der vertragsärztlichen Versorgung bezüglich der Erbringung kernspintomographischer Leistungen ausgeschlossen bleiben. Das BVerfG hatte die Verfassungsbeschwerde des klagenden Kardiologen nicht zur Entscheidung angenommen.
Job Sharing Fallwertbegrenzung: Aufgrund eines BSG-Urteils (B 6 KA 48/16 R) hat sich die Obergrenze für Praxen mit Jobsharern geändert. War es vorher so, dass sich die Obergrenze für Leistungsmengen nur auf das Jobsharing-Paar bezog, gilt ab sofort die Leistungsobergrenze für die Gesamtpraxis. Das ist für Praxen relevant, in denen bspw. ein PVA einen Jobsharer anstellt, weil er mittelfristig befürchtet, aufgrund geringer Leistungsmengen nicht mehr den ganzen Vertragsarztsitz ausschreiben zu können, und/oder parallel ein Jungarzt mit Steigerungspotenzial Praxispartner ist. Letzterer würde künftig aufgrund der neuen Regelung durch die Jobsharer in seinem Wachstum ausgebremst. Daher ist vor der Entscheidung der Einstellung eines Jobsharers künftig die gesamte Praxispartner-Konstellation zu prüfen.
In Baden-Württemberg gibt es momentan 17 freie Nuk-Sitze, was sich radiologische Praxen mit bestimmten Konstellationen zunutze machen können.
Termin- und Versorgungsgesetz (TSVG) von Minister Spahn: Herr Krüger skizzierte die für Radiologen künftig vermutlich relevanten Inhalte des Entwurfs (extrabudgetäre Vergütung bei unveränderter Gesamtvergütung zulasten der Radiologie, Veränderungen bei MVZ-Regelungen (Aufweichung Sitzsicherung, Möglichkeiten für angestellte Ärzte, MVZ-Anteile zu erwerben, Beschränkung für Investoren), sektorübergreifende Bedarfsplanung, Ausbau der Terminservicestellen). Das Gesetz soll ab April 2019 in Kraft treten.
Kommission für ein modernes Vergütungswesen (KOMV): Bis Ende 2019 soll sich ein Gremium aus insgesamt 13 Medizinern, Juristen und Ökonomen mit Ansätzen für ein Vergütungssystem beschäftigen, das insbesondere auch die Probleme unterschiedlicher Honorarordnungen thematisiert. Offen ist, ob Ziel dieser Kommission auch eine Vereinheitlichung der Gebührenordnung (Bürgerversicherung durch die Hintertür?) ist.
Neues aus der DeRaG Am 15. September fand die Pool-/Hauptversammlung der DeRaG statt. Die DeRaG als MVZ betreibendes Unternehmen im Eigentum freiberuflicher Radiologen ist eine Alternative für radiologische Praxen, die zum Verkauf stehen. In den letzten drei Jahren wurden nur noch 40% der radiologischen Sitze an freiberufliche Praxisnachfolger verkauft. Dabei steigt der Anteil von typischen Private Equity-Investoren zunehmend an, insbesondere beim Verkauf von Großpraxen. In jüngster Zeit mehren sich die Stimmen, die den reinen Geldanlegern einen Riegel in der Niederlassung vorschieben wollen – eine Unterstützung für den nachhaltigeren und von Radiologen getriebenen Ansatz der DeRaG.
Ab nächstem Jahr wird die DeRaG rein namentlich jedoch verschwinden, da sie in der Dachmarke „Conradia“ aufgehen soll, die ab dann Namensgeber für alle bestehenden und zukünftigen DeRaG-MVZ und weitere Unternehmungen (Prävention etc.) sein wird.
Der Anspruch der zukünftigen Conradia besteht auch darin, einen größtmöglichen Nutzen für Radiologienetz- Praxen zu schaffen, etwa durch die Möglichkeit der Beteiligung, durch gemeinsame „JointVentures“ wie bspw. die Apparategemeinschaft in Planegg mit der Radiologie München Süd West, durch transparente Information über Erfahrungen in den MVZ zu diversen Themen (Dosismanagement, ausl. MTRA etc.), durch Austausch über medizinische und betriebswirtschaftliche Themen und vieles mehr.
Neues aus dem Netz Ganz anders als gedacht nach dem Votum auf der letzten BDR-Sitzung für ein Pauschalsystem, wurden die Kontrastmittel in Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein erneut ausgeschrieben. Leider wurden die Wirkstoffe wieder in Gruppen zusammengefasst, sodass für die Radiologen weiterhin die Therapiefreiheit beschränkt wird und sie gezwungen sind, Abweichungen medizinisch zu begründen und zu dokumentieren. Durch einen Korrekturfaktor sollen die Angebote von Gadobutrol (Gadovist) und Gadotersäure (Dotarem und Generika) besser vergleichbar gemacht werden. In der KV-Region Nordrhein wiederum wurde im Oktober ein Letter of Intent von BDR, KV und Kassen unterzeichnet, der die Einführung von Kontrastmittelpauschalen ab dem 2. Quartal 2019 zum Inhalt hat. Die Mitglieder in dieser Region können von den guten Konditionen des Verbundeinkaufs und den Erfahrungen in anderen Pauschalländern profitieren.
Ihre Ansprechpartner:
DeRaG
Dr. Johannes Schmidt-Tophoff
Berufspolitik
Dr. Michael Kreft
Organisation Vollversammlung
Eva Jugel