Aus den Vollversammlungen
Wie schon im Frühjahr gab es in der Juni-Runde wieder ein festes Schwerpunkt-Thema, das im frisch gedruckten CuraCompact auch schon zur Nachbereitung für jeden Vollversammlungsteilnehmer bereitlag. Dieses Mal ging es um das Thema „Radiologie-MVZ – ein zukunftsweisendes Modell?“.
Zusammenfassung der Diskussion des Schwerpunktthemas Radiologie-MVZ
Viele Praxen hatten sich im Vorfeld der Vollversammlung bereits mit dem Thema MVZ beschäftigt. Vieles spricht für das MVZ in der Rechtsform der GmbH: Es ist gegenwärtig die einzige Möglichkeit, Vertragsarztsitze fest an die Praxis zu binden. Ein weiterer Vorteil entsteht beim Verkauf der Praxis als Gesamtheit an Investoren. Wertsteigernd kann sich dann auswirken, dass der administrative Aufwand einer GmbH-Gründung bereits erfolgt ist. Nicht zuletzt werden operative Entscheidungen durch eine hauptamtliche Geschäftsführung mit im Gesellschaftsrecht verbrieften Rechten und Pflichten vereinfacht. Die Rollentrennung zwischen Arzt, Manager und Investor kann den individuellen und häufig sehr unterschiedlichen Bedürfnissen der beschäftigten Radiologen besser entsprechen und der Praxis-(wert-)entwicklung förderlich sein.
Da bei den Anwesenden grundsätzlich Konsens darüber herrschte, dass ihre Hauptmotivation zur MVZ GmbH-Gründung in der Sitzsicherung liegt und sie das Risiko des Sitzverlustes durch die Aufkaufregelung der KVen in überversorgten Gebieten als eher gering erachten, tendierten zumindest die teilnehmenden Praxen zum Abwarten. Hinzu kommt, dass die aktuelle Gesetzeslage vorgibt, dass nur Vertragsärzte oder zugelassene Plankrankenhäuser Gesellschafter von MVZ-GmbH sein können, was die Flexibilität bei der Nachfolgeregelung einschränkt. Ärzte außerhalb des Systems, wie z.B. aus dem Krankenhaus, können somit nur als Angestellte in der MVZ-GmbH tätig werden. Die Gesellschafteranteile müssen demnach im bisherigen Gesellschafterkreis verbleiben oder an institutionelle Dritte (bzw. andere Vertragsärzte) weiter veräußert werden.
Neues aus der DeRaG
Im Rahmen der Arrondierungsaktivitäten hat die DeRaG zum 1. Juni 2017 das Medizinische Präventions-Centrum Hamburg gekauft, welches künftig zum DeRaG-MVZ Conradia Hamburg gehört Aufschub für die Einführung des Dosismanagements Am 1. Januar 2019 tritt das neue Strahlenschutzgesetz in Kraft. Es wird die aktuelle Röntgenverordnung und die Strahlenschutzverordnung ersetzen. Dies bedeutet einen mindestens einjährigen Aufschub für radiologische Praxen, was die Einführung des für sie zukünftig obligatorischen Dosismanagements betrifft. Ursprünglich sollte die EURATOM-Richtlinie 2013/ 59 bereits am 6. Februar 2018 in nationales Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Es bleibt somit für die Praxen mehr Zeit zur Prüfung der unterschiedlichen Lösungen, die momentan von verschiedenen Seiten (Geräte- und Pharmaindustrie, Softwareunternehmen) auf dem Markt angeboten werden. Gerne informiert die Curagita AG über die DeRaG-MVZ-Lösungen, sobald diese gefunden sind und prüft, ob diese auch als Netzlösung sinnvoll sind. Weiterhin stehen Herr Vogel (fvocuragita.com) und Herr Neuhaus (tfncuragita.com) auch gerne für individuelle Gespräche zur Verfügung.
Medienpreis für Radiologie und Nuklearmedizin
Alle Teilnehmer wurden aufgefordert, ihnen bekannte Journalisten über die Ausschreibung des 3. Medienpreises für Radiologie und Nuklearmedizin zu informieren. Die Jury, die aus den Fachbeiräten Dres. Bock, Roloff, Wittkämper und Wolfgarten sowie dem Fachredakteur Guido Gebhardt besteht, wird künftig durch Dr. Anders aus der Mitgliedspraxis Heilbronn verstärkt.
Ihre Ansprechpartner:
DeRaG - Dr. Johannes Schmidt-Tophoff jstcuragita.com
Berufspolitik - Dr. Michael Kreft mikcuragita.com
Organisation Vollversammlung - Eva Jugel ejucuragita.com