Angleichung der Vergütung PKV und GKV
Die Frage einer Angleichung der Vergütung bei Patienten der gesetzlichen Krankenkassen an die Vergütung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist in dieser Legislaturperiode fürs Erste vom Tisch.
Laut Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll eine wissenschaftliche Kommission zunächst einmal grundlegende Fragen klären: „Sowohl die ambulante Honorarordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (EBM), als auch die Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung (GOÄ) müssen reformiert werden. Deshalb wollen wir ein modernes Vergütungssystem schaffen, das den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des medizinischen Fortschritts abbildet. Dies bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung. Die Bundesregierung wird dazu auf Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums eine wissenschaftliche Kommission einsetzen, die bis Ende 2019 unter Berücksichtigung aller hiermit zusammenhängenden medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen Vorschläge vorlegt. Ob diese Vorschläge umgesetzt werden, wird danach entschieden.“
Die gesetzlichen Krankenkassen stehen bei diesem Thema auf der Sparbremse. „Die Einführung einer einheitlichen Honorarordnung würde 90 Prozent der Menschen in diesem Land derzeit keinerlei Vorteile bringen, aber die Privatversicherten entlasten“, erklärte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzen-der des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV). Stackelberg argumentierte, eine bloße Angleichung der Honorare ohne Anpassung der ärztlichen Leistungen würde vor allem bedeuten, dass die gesetzliche Krankenversicherung für die gleichen Leistungen mindestens sechs Milliarden Euro mehr bezahlen müsste. Und es gebe „keinen Grund anzunehmen, dass dies tatsächlich zu einer schnelleren Terminvergabe für gesetzlich Versicherte führen würde“.
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