Altersgrenzen im Mammographie-Screening Programm

Bei Frauen zwischen 45 und 49 Jahren überwiegen die Vorteile eines Screenings auf Brustkrebs. Bei Frauen ab 70 Jahren ist der Effekt noch unklar, heißt es in einem Vorbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). 

In Deutschland wird seit 2005 jede Frau zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre zur Teilnahme am Mammographie-Screening eingeladen. Ob und in welchem Maße auch Frauen zwischen 45 und 49 Jahren beziehungsweise Frauen, die 70 Jahre und älter sind, von einem regelmäßigen Screening auf Brustkrebs profitieren könnten, untersucht das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) aktuell im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in einer Nutzenbewertung.

Vorläufiges Ergebnis: Für die Altersgruppe der 45- bis 49-Jährigen sieht das IQWiG insgesamt einen Anhaltspunkt für einen Nutzen des Mammographie-Screenings im Vergleich zu keinem Screening. Möglichen Schäden durch falsch-positive Befunde oder Überdiagnosen steht ein Überlebensvorteil gegenüber, der überwiegt. Bei Frauen ab 70 Jahren ist dieser Effekt wegen unzureichender Daten nicht belegt.

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages unterstützt die Forderung nach Anhebung der Altersgrenze im Mammographie-Screening-Programm zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen in Deutschland von 69 auf 75 Jahre. In der Sitzung am 16. Februar 2022 verabschiedeten die Abgeordneten daher mit breiter Mehrheit die Empfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition an die Bundesregierung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ zu überweisen. Lediglich die AfD-Fraktion hatte für das zweithöchste Votum „zur Erwägung“ plädiert. 

Das organisierte und qualitätsgesicherte Mammographie-Screening-Programm zur Brustkrebsfrüherkennung in Deutschland sei nach dem Vorbild der bisherigen „Europäischen Leitlinien zur Qualitätssicherung des Mammographie-Screenings“ (EU-Leitlinien) schrittweise zwischen den Jahren 2005 und 2009 aufgebaut worden. Dabei seien die seinerzeit auf europäischer Ebene empfohlenen unteren und oberen Altersgrenzen berücksichtigt worden, macht der Petitionsausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung aufmerksam


Dieser Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des "Schütze-Briefs". Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen