Änderungen im MFA-Tarifvertrag: Was ist neu?
Am 1. August 2017 einigten sich die Tarifpartner der niedergelassenen Ärzte (AAA) und der Medizinischen Fachangestellten (Verband medizinischer Fachberufe e.V.) auf einen neuen Gehaltstarifvertrag mit einer Laufzeit vom 01.04.2017 bis zum 31.03.2019 sowie einen neuen Manteltarifvertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2020. Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst:
Die Gehälter steigen rückwirkend zum 01.04.2017 um 2,6 Prozent linear und ab 01.04.2018 nochmals um 2,2 Prozent.
Auch die Ausbildungsvergütungen werden rückwirkend zum 01.04.2017 erhöht und zwar in allen drei Ausbildungsjahren um 30 Euro brutto monatlich, d.h.
• im ersten Ausbildungsjahr von derzeit 730 Euro auf 760 Euro,
• im zweiten Ausbildungsjahr von 770 Euro auf 800 Euro und
• im dritten Ausbildungsjahr von 820 Euro auf 850 Euro.
Ab 01.04.2018 steigen die Ausbildungsvergütungen durchschnittlich um weitere 1,7 Prozent.
Ab 2018 wird die Hälfte des 13. Monatsgehalts auf die Monatsgehälter und Ausbildungsvergütungen umgelegt. Die andere Hälfte wird als Sonderzahlung zum 1. Dezember ausgezahlt. Damit werden die in der Tariftabelle vereinbarten monatlichen Bruttogehälter und die Ausbildungsvergütungen ab Januar 2018 um 4,17 Prozent bzw. 1/24 angehoben. Die Sonderzahlung wird nun auch für den Zeitraum der Elternzeit gezahlt.
Außerdem wurde eine Erhöhung der Sonderzahlung ab dem zweiten Jahr der Betriebszugehörigkeit vereinbart. Sie beträgt:
• im Jahr 2018: 55 Prozent,
• im Jahr 2019: 60 Prozent und
• ab 2020: 65 Prozent des Monatslohns.
Voraussetzung für den Bezug ist ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis am 1. Dezember des jeweiligen Jahres. Bei Eigenkündigung durch MFA wird eine Rückzahlungsverpflichtung eingeführt. Sie gilt für den Fall, dass die oder der Beschäftige das Arbeitsverhältnis durch eigene Kündigung vor dem 31.03. des Folgejahres beendet. Diese Rückzahlungsverpflichtung reduziert sich nach drei Jahren auf die Hälfte und entfällt ab fünf Jahren Betriebszugehörigkeit.
Quelle: www.vmf-online.de
All das gilt natürlich nur für Praxen, die tarifgebunden sind oder die sich bei der Gehaltsfindung an den MFA-Tarifvertrag anlehnen wollen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Ludmila Kijan


