Abrechnung von Bilder-DVDs
Wenn ein Radiologe seinen Patienten die Diagnosebilder auf einer CD oder DVD mitgibt, ist das in den meisten Netzpraxen eine kostenlose Serviceleistung. Muss das so sein oder könnte man hierfür auch Geld verlangen? Die Antwort unserer Rechtsanwältin.
Generell handelt es sich bei einer Bilder-CD um eine elektronische Abschrift der Patientenakte. Aufgrund des Patientenrechtegesetzes darf jeder Patient jederzeit seine Akte einsehen, das beinhaltet auch solche Abschriften bzw. Kopien. Dabei hat er – auch das ist im Gesetz geregelt – dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.
Dass „entstandene Kosten“ die Materialkosten beinhalten ist unstreitig. Für die Personalkosten gibt es natürlich keine Abrechnungsziffer. Die Rechtsprechung hat aber anerkannt, dass man sich an den Kostensätzen des Gerichtskostengesetzes (GKG) orientiert. Problem: Auch das GKG hinkt den technischen Entwicklungen hinterher und sieht zwar Kostensätze für Fotokopien vor (0,50 Euro/Seite für die ersten 50 Seiten, ab der 50. Seite 0,15 Euro/Seite), nicht aber für andere Speichermedien. Dennoch hat sich ein Standardpreis von 10 Euro für eine Bilder-CD eingebürgert.
Alle, die hier nun eine Einnahmequelle wittern, sollten beachten: Die Fertigung von Kopien, elektronischen Abschriften oder CDs ist immer eine privatärztliche Leistung, egal ob Privat- oder Kassenpatient. Dies gilt auch für den Zuweiser, der die CD ja nicht für sich, sondern für seinen Patienten benötigt. Das bedeutet, dass der Patient vorher darüber aufgeklärt werden muss, dass ihm hierbei Kosten entstehen, und ihm die voraussichtliche Höhe der Kosten mitgeteilt werden muss. Diese Aufklärung hat – auch
aus Beweisgründen – schriftlich zu erfolgen. Am praktikabelsten ist es wohl, die Kosten durch einen deutlich sichtbaren Aushang kenntlich zu machen.
Und man sollte bedenken: In den meisten Praxen erhalten Patienten die Bilder auf CD kostenlos und auch die kostenlose Weitergabe von CDs an Zuweiser wird unter Radiologen meist als Service und Marketinginstrument gesehen.
Ein abschließender Hinweis: Aus Sicherheitsgründen sollten Sie davon Abstand nehmen, Informationen und Bilder auf von Patienten mitgebrachten Speichermedien (USB-Sticks, Speicherkarten, etc.) zu exportieren, da hier eine hohe Infektionsgefahr für die Praxis-IT bestehen kann.
Disclaimer: Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit Rechtsanwältin Gabriele Holz.