Abrechnung der PET/CT-Diagnostik bei Hodgkin-Lymphom ab 1. April 2022
Bei Erwachsenen mit einem Hodgkin-Lymphom können PET/CT-Untersuchungen ab 1. April 2022 zwei- statt wie bisher einmal im Quartal berechnet werden. Das Gleiche gilt für Kinder und Jugendliche mit einem malignen Lymphom. In den EBM werden dazu vier neue Gebührenordnungspositionen aufgenommen. Hintergrund ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 15. Juli 2021 zur Erweiterung des Leistungsanspruchs auf Untersuchungen mittels Positronenemissionstomographie/Computertomographie (PET/CT) bei Hodgkin-Lymphomen. Der Anspruch gilt demnach für alle Stadien (früh, intermediär, fortgeschritten) und umfasst neben dem initialen Staging auch das Interim-Staging und das Staging nach Rezidiv. In diesem Zusammenhang kann es notwendig sein, zwei PET-Untersuchungen innerhalb desselben Quartals durchzuführen.
Der G-BA hat in seinem Beschluss vom 15. Juli 2021 die Folgerungen aus der wissenschaftlichen Bewertung der Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit in der vertragsärztlichen Versorgung gezogen. In der Gesamtschau ist der G-BA in mehreren Beschlüssen gleichsinnig zu dem Ergebnis gekommen, „dass der Nutzen und die medizinische Notwendigkeit der PET bzw. PET/CT sowohl für das Initial- als auch das Interim- als auch das Re-Staging beim Hodgkin-Lymphom bei Erwachsenen belegt ist, so die Zusammenfassung in der Begründung des Beschlusses. Da insofern inzwischen bei den wesentlichen Anwendungsgebieten beim Hodgkin-Lymphom bei Erwachsenen der Nutzen und die medizinische Notwendigkeit als belegt anerkannt werden konnten, geht der G-BA davon aus, dass auch Patientinnen und Patienten mit Hodgkin-Lymphom in der Rezidivdiagnostik, von der PET bzw. PET/CT profitieren. Bei einem Rezidiv kann von einer vergleichbaren Krankheitsaktivität ausgegangen werden wie zum Zeitpunkt der Erstdiagnose, sodass die Diagnostik im Rezidiv derjenigen im Initialstaging sehr nahekommt.
Somit gilt der Nutzen der Methode beim Hodgkin-Lymphom bei Erwachsenen für Staging-Untersuchungen sowohl für die Therapie von Ersterkrankungen als auch für die Therapie von Rezidiven als belegt. Insgesamt ist von einer weiteren, systematischen Erkenntnisgewinnung im Rahmen der Studien der Deutschen Hodgkin Studiengruppe (GHSG15) auszugehen, die auch die Grundlage der bisherigen Beschlüsse zur Bewertung des Nutzens und der medizinischen Notwendigkeit der Anwendung der PET bzw. PET/CT beim Hodgkin-Lymphom bei Erwachsenen bilden. Die Versorgung findet zu einem relevanten Anteil im Rahmen dieser Studien statt.“
Der Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen hat auf dieser Grundlage verschiedene Beschlüsse zur Vergütung gefasst. Dazu die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in ihren „Praxisnachrichten“: Bei Erwachsenen mit einem Hodgkin-Lymphom können PET/CT-Untersuchungen ab April zwei- statt wie bisher einmal im Quartal berechnet werden. Das Gleiche gilt für Kinder und Jugendliche mit einem malignen Lymphom. In den EBM werden dazu vier neue Gebührenordnungspositionen aufgenommen. Der Anspruch gilt demnach für alle Stadien (früh, intermediär, fortgeschritten) und umfasst neben dem initialen Staging auch das Interim-Staging und das Staging nach Rezidiv. In diesem Zusammenhang kann es notwendig sein, zwei PET-Untersuchungen innerhalb desselben Quartals durchzuführen.
Der Bewertungsausschuss (BA) hat daher analog zu den vier bestehenden Gebührenordnungspositionen (GOP 34700 bis 34703) im EBM vier neue GOP ausschließlich für PET/CT-Untersuchungen bei Hodgkin-Lymphomen bei Erwachsenen sowie malignen Lymphomen bei Kindern und Jugendlichen in den Abschnitt 34.7 EBM aufgenommen (34704 bis 34707, siehe Tabelle)

Die obligaten und fakultativen Leistungsinhalte sowie die Bewertung der neuen GOP entsprechen den bereits bestehenden. Im Unterschied dazu können die vier neuen GOP aber bis zu zweimal im Behandlungsfall abgerechnet werden. Des Weiteren ist bei medizinischer Notwendigkeit die Berechnung der neuen GOP 34705 und 34707 mit diagnostischer CT auch möglich, wenn im selben Quartal bereits eine diagnostische CT-Untersuchung des Körperstammes beziehungsweise von Teilen des Körperstammes durchgeführt wurde.
Außerdem wurde im EBM klargestellt, dass die bestehenden GOP nicht für die Indikationen angesetzt werden können, für die ab April die neuen GOP in den EBM aufgenommen wurden.
Genehmigung der KV erforderlich: Die Ausführung und Abrechnung von PET/CT-Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung ist erst nach Erteilung einer Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung zulässig.
Dieser Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des "Schütze-Briefs". Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen