Zukunftsperspektiven für die belegärztliche Versorgung

Im Jahr 2012 lag der Anteil der belegärztlichen Versorgung im Verhältnis zu den Behandlungen in den Hauptabteilungen der Krankenhäuser deutschlandweit bei etwa 3,9 Prozent und ging bis zum Jahr 2016 auf 2,8 Prozent zurück. Auch die Zahl der Belegärzte ist über die Jahre rückläufig. Im Jahr 2012 waren noch 5.628 Ärzte belegärztlich tätig, 2016 nur noch 4.906. Dies geht aus einer aktuellen Studie hervor, die das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) bei der Hochschule Niederrhein in Auftrag gegeben hat.

Der abnehmende Trend der belegärztlichen Behandlungsraten ist trotz regionaler Unterschiede in ganz Deutschland zu beobachten, stellt das Zi fest. Die Bundesländer, die 2012 noch vergleichsweise hohe Behandlungsraten aufgewiesen haben, seien besonders betroffen, wie etwa Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein. In diesen Regionen liege insgesamt keine überdurchschnittliche vollstationäre Inanspruchnahme von Patienten vor. Die bundesweite Abnahme bei den Belegärzten geht einher mit Behandlungszuwächsen in den Hauptabteilungen der Krankenhäuser. Unter anderem führen die finanziellen Rahmenbedingungen dazu, dass es für Vertragsärzte wenig reizvoll ist, belegärztlich tätig zu sein.

Bei den zu erwartenden strukturellen Veränderungen in der Krankenhauslandschaft könnte auch die „Wiederbelebung“ der belegärztlichen Versorgung auf die gesundheitspolitische Agenda kommen. Aktuell werden in der Fachöffentlichkeit zwei Modelle diskutiert, die das Potenzial haben, das Belegarztwesen weiterzuentwickeln. Ein liberales Modell sieht keine Zulassungsbeschränkungen zur belegärztlichen Versorgung vor – der Facharztstatus sei für die Teilnahme an der belegärztlichen Versorgung ausreichend. Nach Ansicht namhafter Gesundheitsökonomen sollte der bisherige Erlaubnisvorbehalt durch einen Verbotsvorbehalt für Belegärzte ersetzt werden. Das mache die ärztliche Tätigkeit attraktiver, weil moderne Behandlungsmethoden unverzüglich angewendet werden könnten. Bei einem zweiten Reformmodell, das derzeit auch diskutiert wird, soll der erweiterte Landesausschuss künftig über die Zulassung zur belegärztlichen Versorgung entscheiden. Außerdem sollen regelhaft nur Kooperationen von drei Ärzten gleicher Fachrichtung zulässig sein, um die Patientenversorgung rund um die Uhr sicherzustellen. Auch in diesem Modell sollen der Verbotsvorbehalt eingeführt und einheitliche Fallpauschalen kalkuliert werden.

Hinweis:

Dieser Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“. Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.

 

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