Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem
Die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) hat im August 2018 ihre Arbeit aufgenommen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat für diese Aufgabe 13 renommierte Professorinnen und Professoren berufen. Den Vorsitz hat Professor Dr. Wolfgang Greiner von der Fakultät für Gesundheitswissenschaften an der Universität Bielefeld übernommen.
Die inhaltlichen Vorgaben für die Arbeit dieser Kommission:
• Welche Probleme bestehen bei den geltenden Honorarordnungen im vertrags- und privatärztlichen Bereich?
• Welche grundsätzlichen Ansätze kommen für ein modernes Vergütungssystem für ambulante ärztliche Leistungen in Betracht, die dazu beitragen könnten, die durch die unterschiedlichen Honorarordnungen verursachten Probleme zu beheben (z.B. Komponenten, Organisation, Anwendung)? Wie ist ihre Eignung zu bewerten (Vor- und Nachteile)?
• Welche rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen müssen für die Umsetzung eines modernen Vergütungssystems beachtet werden? Wie wäre eine neue gemeinsame Honorarordnung, die die unterschiedlichen Honorarordnungen (EBM und GOÄ) ablösen würde, verfassungs- und europarechtlich zu begründen (Berufs- und Vertragsfreiheit)?
• Welche Kosten, Finanzierungs- und Honorarverteilungsaspekte für die Umsetzung eines modernen Vergütungssystems sind zu berücksichtigen? Welche Vor- und Nachteile gäbe es?
• Welche Folgen hätte die Einführung eines modernen Vergütungssystems insbesondere auf die Versorgungsqualität? Wie wäre die Verteilungswirkung?
Die Arbeit der KOMV wird streng geheim gehalten. Es gibt noch keine Informationen darüber, ob die KOMV ein Votum gegen eine eigenständige privatärztliche Gebührenordnung (GOÄ) beschließen wird. Bisher sieht es so aus, dass die Kommission die Strukturen für die Vergütung der ärztlichen Leistungen sowohl in der Kassenpraxis als auch in der privatärztlichen Versorgung unter die Lupe nehmen wird. Die Arbeit der Honorarkommission bei der Bundesärztekammer (BÄK) zur Novellierung der GOÄ gehen indes planmäßig weiter. Mitte des Jahres 2019 sollen die mit den Fachverbänden erarbeiteten Leistungslegenden und Vergütungssätze gemeinsam mit den ärztlichen Berufsverbänden analysiert und bewertet werden.
Meldungen aus der Gesundheitspolitik
Der Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“.
Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.
Ihre Ansprechpartner:
Dr. Michael Kreft
Carsten Krüger