Weiterentwicklung des Erweiterten Bewertungsmaßstabes – neues Regelwerk
Der Zeitplan zur Weiterentwicklung des Erweiterten Bewertungsmaßstabes für die ärztlichen Leistungen (EBM) wurde angepasst, teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit. Der Bewertungsausschuss will die Änderungen bis 30. September 2018 beschließen, sodass das neue Regelwerk ab 1. Januar 2019 gelten kann.
Ein Ziel der Weiterentwicklung ist es, das Leistungsspektrum der Praxen sowie den veränderten Versorgungsbedarf besser im EBM abzubilden. Dazu sollen auf Wunsch einiger Facharztgruppen beispielsweise Leistungen aus Pauschalen herausgenommen und einzeln vergütet werden. Ferner sind Anpassungen an bestehenden EBM-Positionen vorgenommen worden. Ein weiteres Anliegen ist es, die betriebswirtschaftliche Kalkulationsmethode weiterzuentwickeln.
KBV und GKV-Spitzenverband haben zu dieser Verschiebung der EBM-Reform eine Vereinbarung getroffen. Die Komplexität der Überprüfung des EBM sowie die sachgerechte Umsetzung gesetzlicher Aufträge machten eine Verschiebung des geplanten Termins erforderlich, so heißt es zur Begründung. Zudem seien Anpassungen des EBM auf einer möglichst aktuellen Datengrundlage vorzunehmen. Daher sollten die neuesten Kostenstrukturerhebungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis), die für den Herbst 2017 erwartet werden, berücksichtigt werden. Ursprünglich war vorgesehen, die Weiterentwicklung des EBM zum 1. Juli 2017 wirksam werden zu lassen.
______________
Dieser Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“. Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.
Ihre Ansprechpartner:
Dr. Michael Kreft mikcuragita.com
Carsten Krüger ckgcuragita.com


