Vorschläge des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium

Die Vorschläge des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium sehen tiefgreifende Änderungen in den sozialrechtlichen Rahmenbedingungen der stationären Versorgung vor. Die Konsequenzen für die zukünftige stationäre Versorgung in Deutschland wären auch nach der Einschätzung der Wissenschaftler selbst „weitreichend“. In der Fachöffentlichkeit gibt es allerdings Zweifel, ob und wann die Vorschläge Eingang in die Gesundheitspolitik der Bundesregierung finden werden.

Der Wissenschaftliche Beirat regt für eine Strukturreform in der Krankenhausversorgung eine Doppelstrategie an: Krankenkassen und Leistungserbringern sollte das Recht zum selektiven Kontrahieren stärker als bisher und vor allem in der stationären Versorgung eingeräumt werden. Darüber hinaus erarbeitete der Beirat Vorschläge für eine Neugestaltung der Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser.

Es sollen laut Beirat auch die Möglichkeiten der Krankenhäuser eingeschränkt werden, über den medizinischen Bedarf hinaus zu operieren. Nach der Mehrheit der Wissenschaftler sollte das dadurch geschehen, dass den Gesetzlichen Krankenversicherungen das Recht eingeräumt wird, ihren Versicherten Tarife mit speziell gestaltetem Versorgungsmanagement anzubieten. Solche Wahltarife – Selekt- oder VM-Tarife genannt – würden sich dadurch auszeichnen, dass sie die im Status Quo gegebenen Freiheiten der Arzt- und Therapiewahl gezielt einschränken. Im Rahmen dieser Tarife sollte es der einzelnen Krankenversicherung erlaubt sein, mit ausgewählten Krankenhäusern Verträge abzuschließen, die für all jene Versicherungsnehmer bindend sind, die sich in dem Wahltarif eingeschrieben haben.

Der Beirat macht zudem zwei Vorschläge zur besseren Ressourcensteuerung im Krankenhaussektor. Der eine zielt darauf ab, den wirtschaftlichen Druck, ohne zwingende medizinische Indikation zu operieren, zu mindern. Nach dem anderen sollen die Möglichkeiten der Krankenhäuser, ohne zwingende medizinische Indikation zu operieren, eingeschränkt werden. Im Ergebnis soll durch eine marktnähere Selbststeuerung die Qualität der Versorgung verbessert und eine Anpassung der Kapazitäten durch Umwidmung oder Betriebsaufgabe erzwungen werden.

Um den wirtschaftlichen Druck zu mindern, soll die Finanzierung der medizinisch notwendigen Investitionen auf eine verlässliche Grundlage gestellt werden. Zwei Lösungen werden vom Beirat zur Diskussion gestellt. Nach der favorisierten Lösung würden die Krankenhäuser künftig monistisch von den Krankenversicherungen finanziert. Als Folge würden die Versicherten über ihre Beiträge nicht nur die Betriebskosten tragen, sondern zusätzlich auch die Investitionskosten. Damit würde die Last der Investitionsfinanzierung letztlich vom Steuerzahler auf den Beitragszahler übergehen.

Besser als heute wäre dadurch gewährleistet, dass notwendige Investitionen nicht an fehlenden Steuereinnahmen scheitern. Allerdings würden die Länder ihre Finanzierungskompetenz einbüßen.

Eine zweitbeste Lösung verpflichtet die Länder, für jedes Krankenhausbett in ihrer Zuständigkeit eine Bettenpauschale in einen neu einzurichtenden gemeinsamen Fonds einzuzahlen. Die Höhe der Bettenpauschale wäre so zu bemessen, dass alle medizinisch notwendigen Investitionen finanziert werden können. Nach dieser Lösung würde es den Ländern erschwert, Betten zu genehmigen, ohne die Kosten zu tragen. Zu erwarten wäre, dass die Länder stärker als heute auf den Abbau überzähliger Betten drängen und dass sie die verbleibenden Einrichtungen bedarfsgerechter als heute ausstatten.

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