Vorschläge der KBV zur Zusammenarbeit von ambulanter und stationärer Versorgung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ein Acht-Punkte-Programm „Strukturwandel gemeinsam bewältigen“ für eine moderne Gesundheitsversorgung in Deutschland auf Basis des Konzepts „KBV 2020 – Versorgung gemeinsam gestalten“ vorgelegt:
1. Angesichts der Zunahme ambulanter Behandlungen und gleichzeitig bestehender Überkapazitäten im Krankenhausbereich müssen die ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen bedarfsgerecht angepasst werden. Insbesondere die Vernetzung von ambulanten und stationären Versorgungsbereichen durch eine Weiterentwicklung des Belegarztwesens, indem auch hausärztliche Kompetenz eingebunden werden muss, kann den Strukturwandel im Sinne der Ambulantisierung vorantreiben.
2. Dem gesetzlich verankerten Prinzip „ambulant vor stationär“ muss durch eine kooperative Weiterentwicklung des ambulanten Not- und Bereitschaftsdienstes mit allen Beteiligten Geltung verschafft werden. Ziel ist eine bedarfsgerechte Behandlung der Patienten sowie die Vermeidung unnötiger und zudem teurerer Krankenhausbehandlungen.
3. Die Bedarfsplanung muss von einer reinen Zulassungsplanung zu einer echten Bedarfsplanung weiterentwickelt werden. Die Festlegung des Bedarfs darf sich nicht ausschließlich an der Demografie der Bevölkerung orientieren, sondern ist um indikationsbezogene Parameter und regionale Strukturparameter zu ergänzen. Zusätzliche Arzt- und Psychotherapeutenstellen müssen gegenfinanziert werden.
4. Die Budgetierung der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistung muss beendet werden. Um dem steigenden ambulanten Behandlungsbedarf zu begegnen, ist eine bedarfsgerechte Koordination der Inanspruchnahme ärztlicher Leistung erforderlich. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist entsprechend anzupassen.
5. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen muss auf wirkliche Innovationen ausgerichtet sein und den Kriterien sicher, aufwandsneutral und nutzbringend entsprechen sowie Interoperabilität gewährleisten. Hierfür wird die KBV innovative, der Versorgung dienende Lösungen vorschlagen.
6. Die Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung von Ärzten für die ambulante Tätigkeit müssen erweitert, das Medizinstudium stärker an der Patientenversorgung ausgerichtet und die Förderung der ambulanten Weiterbildung ausgebaut werden.
7. Die Kooperation mit den nichtärztlichen Gesundheitsberufen durch Delegation muss optimiert werden, um die flächendeckende ambulante Versorgung bei zunehmender Ambulantisierung der Medizin und entsprechenden Anpassungen der Versorgungsstrukturen weiter aufrechterhalten zu können.
8. Die KBV fordert ein ausdrückliches Bekenntnis der Politik zur Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung in Deutschland nach den Prinzipien der freiberuflichen Berufsausübung, vornehmlich in inhabergeführten Praxen und auf der Basis einer funktionierenden Selbstverwaltung.
Das KBV-Acht-Punkte-Programm zum Download: http://www.kbv.de/media/sp/2017_05_22_KBV__Acht_Punkte_Programm_Strukturwandel.pdf
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Dieser Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“. Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.
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