Vergütungsunterschiede bei ambulanter und stationärer Versorgung
Das IGES-Institut hat im Auftrag des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) die Vergütungsunterschiede zwischen DRGs und EBM analysiert. Dafür wurden exemplarisch vier Behandlungsanlässe ausgewählt, deren Versorgung sowohl ambulant als auch stationär erfolgen kann. Konkret wurde die Vergütung in der Versorgung von Diabetes mellitus, nicht-schweren kardialen Arrhythmien, Schlafapnoe/Polysomnographie und gastroenterologischen Erkrankungen verglichen.
Das zentrale Ergebnis: Durch eine kurzzeitige stationäre Aufnahme erhalten die Krankenhäuser eine deutlich höhere Vergütung für eine ambulant durchführbare Leistung.
Eine ambulante Diabetes mellitus-Behandlung wird mit 139 Euro vergütet. Darin sind einmalige Kosten für Patientenschulungen von etwa 100 Euro, die im Rahmen eines Disease-Management-Programms abgerechnet werden können, nicht enthalten. Die Diabetes-Behandlung im Krankenhaus kostet am ersten Tag 520 Euro und somit das 3,8fache. Werden Diabetes-Patienten einen weiteren Tag im Krankenhaus behandelt, schlägt dies mit 2.299 Euro zu Buche und übertrifft damit die ambulante Behandlung um das 16,6fache.
Die umfassende ambulante Behandlung von nicht-schweren kardialen Arrhythmien wird im EBM mit 289 Euro vergütet. Der erste Behandlungstag im Krankenhaus kostet hingegen 646 Euro und somit das 2,2fache, und für einen zweiten Behandlungstag fallen 1.529 Euro an, dies entspricht dem 5,3fachen der ambulanten Vergütung.
Ähnlich sieht es bei der Schlafapnoe/Polysomnographie und den gastroenterologischen Erkrankungen aus, die schon am ersten Behandlungstag im Krankenhaus um das 1,3fache (Schlaf) bzw. 1,1fache (Gastro) teurer sind als eine ambulante Behandlung. Bezieht man einen zweiten Behandlungstag im Krankenhaus in die Betrachtung mit ein, wachsen die Vergütungsunterschiede bei der Schlafapnoe um das 2,3fache und bei den gastroenterologischen Erkrankungen um das 2,8fache an.
Das IGES-Gutachten zeige damit in konkreten Euro-Beträgen, wie groß die Unterschiede tatsächlich sind und führe damit eindrucksvoll vor Augen, wo echte Wirtschaftlichkeitspotenziale im Gesundheitswesen liegen, so das Zi. Diese Potenziale könnten nur gehoben werden, wenn die ambulante Leistungserbringung attraktiver gestaltet werde.
Hinweis:
Dieser Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“. Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.
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