Vergütung: Vereinbarung zum Orientierungswert für 2020 getroffen

Ab dem Jahr 2020 beträgt der Orientierungswert 10,9871 Cent (aktuell: 10,8226 Cent). Die Anhebung entspricht einer Honorarsteigerung von etwa 565 Millionen Euro. Der Orientierungswert bestimmt maßgeblich die Preise der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen und wird jedes Jahr neu verhandelt. Vertreter mehrerer Ärzteverbände haben enttäuscht auf diesen jüngsten Honorarabschluss zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband reagiert. Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschland (NAV-Virchow-Bund), sprach von einem „dürftigen Ergebnis“. Ulrich Weigeldt, Vorsitzender des Hausärzteverbandes, nannte den Honorarzuwachs für 2020 einen „Tropfen auf den heißen Stein“.

GKV-Spitzenverband und KBV haben in den Honorarverhandlungen außerdem vereinbart, die Videosprechstunde finanziell zu fördern. Ab 1. Oktober 2019 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen eine Anschubfinanzierung für Ärzte, die Videosprechstunden durchführen. Diese kann bis zu 500 Euro pro Arzt und Quartal betragen. Diese Fördermöglichkeit gilt für zwei Jahre und erfolgt als Zuschlag über die Gebührenordnungsposition (GOP) 01451 (Bewertung: 92 Punkte / 9,95 Euro).

 

 

 

 

 

 

 

 


Meldungen aus der Gesundheitspolitik

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