Vergütung für Mammographie im Screening wird ab 1. Oktober 2019 leicht erhöht

Die Vergütung für Röntgenuntersuchungen im Mammogra-phie-Screening-Programm der Krankenkassen wurde zum 1. Oktober 2019 leicht angehoben. Der Bewertungsausschuss hatte in seiner 382. Sitzung mit Wirkung zum 1. Oktober 2016 die entsprechenden Änderungen der Gebührenordnungsposition (GOP) 01750 (Röntgenuntersuchung beider Mammae in zwei Ebenen) und die Aufnahme der GOP 01751 (Aufklärungsgespräch im Rahmen des Mammographie-Screenings) in den Abschnitt 1.7.3 EBM beschlossen.

Die Ausgliederung des Gesprächs aus der GOP 01750 und die Abbildung der Neuaufnahme der Gesprächsleistung über die GOP 01751 sollten dabei punktsummenneutral erfolgen. Die durch das Institut des Bewertungsausschusses durchgeführte Evaluation hatte ergeben, dass das Gespräch nicht in der erwarteten Häufigkeit abgerechnet wird. Vor diesem Hintergrund wurde die Bewertung der GOP 01750 um fünf Punkte erhöht.


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