Vergütung der ärztlichen Leistungen nach dem TSVG

Die Bundesregierung hat bisher nicht der Forderung der ärztlichen Organisationen entsprochen, die Budgetierung der ärztlichen Leistungen zumindest bei den hausärztlichen und fachärztlichen Grundleistungen aufzuheben. Ein gewisser Ausgleich dafür ergibt sich aus der Erweiterung des Katalogs der Leistungen, die nach dem Regierungsentwurf zu einem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) künftig außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung abgerechnet werden sollen.

• Extrabudgetäre und zusätzliche Vergütung für die erfolgreiche Vermittlung eines dringlich notwendigen Behandlungstermins durch den Hausarzt zum Facharzt (Zuschlag von mindestens 5 Euro);

• extrabudgetäre Vergütung von ärztlichen (Akut-)Leistungen, die von der Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung vermittelt werden;

• extrabudgetäre Vergütung und erhöhte Bewertung der ärztlichen Leistungen der Versicherten- und Grundpauschalen bei der Behandlung von in den Arztpraxen neuen Patientinnen und Patienten (Zuschläge von mindestens 25 % auf die Versicherten- und Grundpauschalen);

• extrabudgetäre Vergütung der ärztlichen Leistungen der Versicherten- und Grundpauschale in der offenen Sprechstunde, die wöchentlich zusätzlich zu einem vertragsärztlichen Leistungsvolumen im Umfang von 20bzw. 10 Wochenstunden erbracht werden (Zuschläge von mindestens 15 % auf die Grundpauschalen);

• extrabudgetäre Vergütung von ärztlichen Leistungen in Akut- und Notfällen während der Sprechstundenzeiten.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Umsetzung des TSVG bei den Vertragsärzten zu einem Anstieg der Vergütung um etwa 600 Mio. Euro führen wird.

Der für Gesundheit zuständige stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Professor Karl Lauterbach MdB ist sogar der Auffassung, dass der durch die geplanten Regelungen ermöglichte Vergütungsanstieg für die Kassenärzte langfristig auf nahezu 3 Mrd. Euro anwachsen könnte. Lauterbach sieht mittels diesem Instrument der extrabudgetären Vergütungen offenbar die Möglichkeit, zu einer Bürgerversicherung gelangen zu können, indem die Vergütungsunterschiede für Ärztinnen und Ärzte zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen in zentralen Bereichen marginalisiert würden.

Meldungen aus der Gesundheitspolitik

Dieser Artikel stammt vomLeo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“.

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