Thrombozytopenie nach Kontrastmittelgabe und Corona-Impfung
Der BDR Berlin informiert über einen Komplikationsfall bei der Gabe eines jodhaltigen Kontrastmittels im zeitlichen Zusammenhang mit einer Corona-Impfung und rät zur Vorsicht.
Aufgrund eines Vorfalls nach Gabe von Imeron circa eine Woche nach einer Impfung mit AstraZeneca schrieb die Vorsitzende des BDR-LV Berlin Dr. Elke Scheying ihre Mitglieder an. Die betroffene Patientin stellte sich im Februar 2021 zur Kontrastmittel-CT (Tumornachsorge) in der Praxis vor. Die Patientin, bei welcher vorher mehrfach CT mit Xenetics problemlos erfolgte, gab sofort nach der Injektion ein extremes Unwohlsein mit Übelkeit und viel stärkerem Hitzegefühl als sonst an. Dies wurde als allergische Sofortreaktion gewertet und entsprechend behandelt. Zwei Tage darauf stellte die Patientin am ganzen Körper petechiale Hautblutungen und Muskeleinblutungen fest. Sofort wurde der dringende V.a. einer Thrombozytopenie gestellt und die stationäre Behandlung eingeleitet. Die Thrombozytenwerte befanden sich fast bei Null. Die Patientin hat nach erfolgter Cortison-Stoßtherapie wieder normale Werte, jedoch noch diverse Beschwerden und klagt gegen die Praxis.
Thrombozytopenien werden sowohl nach Impfungen (die Mehrzahl dieser Fälle treten innerhalb von 14 Tagen nach der Impfung auf), als auch (extrem selten) nach Gabe von jodhaltigem Kontrastmittel beobachtet: Aufgrund des zeitlichen Zusammenhangs wird dieser Fall aktuell laut der behandelnden Radiologin eher der Imeron-Gabe als der Impfung zugeordnet, zumal noch vor wenigen Monaten keine validen Erfahrungen mit AstraZeneca und den nunmehr bekannten Nebenwirkungen (ITP, SVT) vorlagen. Ob eine Wechselwirkung zwischen Vakzin und Kontrastmittel besteht, ist bisher nicht bekannt. Laut Angaben der Fa. Bracco wurde bislang kein weiterer Vorfall beobachtet bzw. gemeldet. Eine Potenzierung der Nebenwirkungen i.R. der Präparatekombination kann jedoch auch nicht ganz ausgeschlossen werden. Auf Nachfrage des Curagita-Verbundeinkaufs bei Bracco wurde am 7. Juni nochmal bekräftigt, dass weder die Untersuchung der verwendeten Charge eine Auffälligkeit ergab noch ein zweiter Fall dieser Art vorläge. Aufgrund der Datenlage könne keine fundierte spezifische Empfehlung bei der Anwendung von Imeron nach vorangegangener COVID-19-Impfung gegeben werden.
Von ihren Anwälten wurde der Praxis, in welcher der Vorfall auftrat, geraten, (nicht nur) in der aktuellen Pandemie gezielt nach kürzlich erfolgten Impfungen zu fragen und in solchen Fällen mit der Untersuchung mit jodhaltigem Kontrastmittel bis mindestens drei Wochen nach der Impfung zu warten und / oder die Patienten explizit auf mögliche Wechselwirkungen (v.a. ITP/SVT) hinzuweisen. Eine entsprechende Dokumentation im Aufklärungsbogen sei obligat.