Terminservicestellen/Terminvergabe in den Arztpraxen

Verglichen mit der Gesamtinanspruchnahme der Vertragsärzte in der ambulanten Versorgung hält sich die Inanspruchnahme der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) noch in Grenzen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bereitet ein Sofortprogramm vor, das die Leistungen und den Zugang zur ambulanten Versorgung für gesetzlich Versicherte verbessern soll. Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen sollen unter einer bundesweit einheitlichen, einprägsamen Telefonnummer von 8 bis 18 Uhr erreichbar sein und auch haus- und kinderärztliche Termine vermitteln. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll noch im ersten Halbjahr 2018 auf den Weg gebracht werden.

Zu der Inanspruchnahme der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) hat die Bundesregierung in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage zu den Wartezeiten für psychisch erkrankte Menschen (BT-Drucksache 19/1347) so Stellung genommen:

„Nach den vorliegenden Daten der KBV wurden in der Zeit vom 1. April 2017 bis zum 31. Dezember 2017 67.929 berechtigte Vermittlungswünsche durch Patientinnen und Patienten an die Terminservicestellen gerichtet. 59.359 dieser Vermittlungswünsche seien innerhalb der Vier-Wochen-Frist erfolgreich vermittelt worden (Vermittlungsquote von 87,4 Prozent).

Nach Mitteilung der KBV sind die Gründe dafür, dass nicht alle berechtigten Vermittlungswünsche fristgemäß vermittelt werden können, vielfältig. So werde die Frist in Ausnahmefällen in Absprache mit der Patientin bzw. dem Patienten nicht eingehalten, wenn beispielsweise so für Patientinnen und Patienten mit eingeschränkter Mobilität ein wohnortnaher Behandlungsort sichergestellt werden könne. Keine Vermittlung berechtigter Vermittlungswünsche habe zudem stattgefunden, wenn eine Patientin oder ein Patient den angebotenen Termin abgelehnt habe, weil kein Termin bei der Wunschtherapeutin oder dem Wunschtherapeuten oder am Wunschtag vermittelt werden konnte. Gleiches galt, wenn die Patientin oder der Patient bei Rückruf mitgeteilt habe, dass der Termin nicht mehr benötigt werde oder die Patientin oder der Patient nach mehrmaligen Versuchen telefonisch nicht zu erreichen war. Insbesondere der Wunsch nach einer bestimmten Therapeutin oder einem bestimmten Therapeuten sei bei den Anrufern mit einem Vermittlungswunsch für Psychotherapie sehr häufig geäußert worden.

Die KBV weist darauf hin, dass Terminwünsche sehr häufig zurückgezogen würden, wenn die Terminservicestelle darauf hinweise, dass ein Termin nicht bei der gewünschten Therapeutin oder dem gewünschten Therapeuten gewährleistet werden könne. Zudem habe innerhalb des betrachteten Zeitraums von drei Quartalen kein einziger Termin zur ambulanten Behandlung bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten in einem Krankenhaus vermittelt werden müssen.“

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Dieser Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“. Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.

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