Terminservicestellen müssen ausgebaut werden

Terminservicestellen (TSS) werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) spätestens bis zum 1. Januar 2020 zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle mit erweiterten Aufgaben weiterentwickelt – so sieht es das „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) vor. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) soll Näheres zur einheitlichen Umsetzung durch die KVen regeln.

Folgend ein Überblick über die betreffenden gesetzlichen Vorgaben:

• Die TSS müssen über eine bundesweit einheitliche Notdienstnummer (116117) 24 Stunden täglich an sieben Tagen pro Woche erreichbar sein.

• Die TSS hat Versicherten innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin bei einem Leistungserbringer zu vermitteln.

• Die TSS hat Versicherten spätestens bis zum 1. Januar 2020 in Akutfällen auf der Grundlage eines bundesweit einheitlichen, standardisierten Erst­ein­schätz­ungs­ver­fah­rens eine unmittelbare ärztliche Versorgung in der medizinisch gebotenen Versorgungsebene zu vermitteln.

• Kommt die TSS im Rahmen des Ersteinschätzungsverfahrens zu dem Ergebnis, dass Versicherte in eine Notfallambulanz vermittelt werden müssen, kann die Versorgung auch durch zugelassene Krankenhäuser erfolgen, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.

• Die Terminvermittlung kann auch zu Haus- und Kinderärzten und zur Unterstützung bei der Suche nach dauerhaft versorgenden Haus-, Kinder- und Jugendärzten gehen.

• In Akutfällen werden Patienten auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen oder Notfallambulanzen oder auch an Krankenhäuser vermittelt.

• Die Wartezeit auf eine psychotherapeutische Akut­behandlung darf maximal nur zwei Wochen betragen.

• Ein Online-Angebot zu TSS wird vorbereitet.

• Die Vertragsärzte sind verpflichtet, der TSS freie Termine zu melden.

• Die TSS können mit den Rettungsleitstellen der Länder kooperieren.

 

Meldungen aus der Gesundheitspolitik

Der Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“.

Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.

Ihre Ansprechpartner:

Dr. Michael Kreft

mikcuragita.com

Carsten Krüger

ckgcuragita.com