Anti-Korruptionsgesetz
Das „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ vom 30. Mai 2016 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht (BGBl. Teil I Nr. 25 S. 1254). Die gesetzlichen Neuregelungen sind ab 4. Juni 2016 in Kraft getreten.
Das „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ vom 30. Mai 2016 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht (BGBl. Teil I Nr. 25 S. 1254). Die gesetzlichen Neuregelungen sind ab 4. Juni 2016 in Kraft getreten.