Stellungnahme der Bundesregierung zur Abrechnung von Kontrastmitteln

Die Bundesregierung hat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE umfassend zu den in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfen bzgl. Kontrastmittelabrechnungen Stellung genommen. Mit einem fragwürdigen Abrechnungsmodell würden die Radiologen auf Kosten der Beitragszahler satte Gewinne machen – so hatte etwa die „Süddeutsche Zeitung“ behauptet. Diese Vorwürfe sind offensichtlich nicht haltbar.

Bei der Verwendung von Kontrastmitteln gibt es nach den Feststellungen der Bundesregierung keine Hinweise auf systematische Fehlanreize für Mediziner. Auffällige Mengenentwicklung gebe es in keiner Region. Die regionalen Vereinbarungen sähen Regelungen zur Mengenbegrenzung ebenso vor wie Möglichkeiten der Vergütungsanpassung bei wesentlichen Änderungen der Rahmen- und Marktbedingungen. Es werde zudem berichtet, dass die Pauschalvergütungen teilweise zu erheblichen Kosteneinsparungen geführt hätten. Die Bundesregierung sieht deshalb keine Notwendigkeit für eine bundeseinheitliche Regelung.

Die Vertreterinnen und Vertreter der maßgeblichen Spitzenorganisationen stellten bei einer Besprechung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemeinsam fest, dass die regionalen Vereinbarungen dem Ziel einer wirtschaftlichen und qualitätsgesicherten Versorgung mit Kontrastmitteln entsprechen. Der Bundesregierung liegen auch keine Erkenntnisse vor, dass Kontrastmittel hierzulande im internationalen Vergleich überdurchschnittlich oft angewendet werden.

Nach Auskunft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) konnte auf vorliegender Datenbasis auch keine Korrelation zwischen der Finanzierungsregelung auf Landesebene und abgerechneten Kontrastmitteleinbringungen bezüglich der Höhe des Verbrauchs bei Kontrastmitteln festgestellt werden. Auch ein signifikanter Unterschied zwischen Bezirken mit Kontrastmittel-Regelungen und Bezirken ohne Kontrastmittel-Regelungen konnte nicht festgestellt werden. Nach Auskunft des GKV-Spitzenverbandes sehen die Vereinbarungen zu Pauschalbeträgen in der Regel Mengenbegrenzungsregelungen vor. Ein Zuwachs eines Einsatzes von Kontrastmitteln ist auch dem GKV-Spitzenverband nicht bekannt.


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