Schiedsspruch zur Finanzierung der apparativen Ausstattung von Arztpraxen
Praxen erhalten für den anstehenden Konnektortausch 2.300 Euro, teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in ihren „Praxisnachrichten“ mit. Diesen Betrag habe das Bundesschiedsamt festgelegt. „Das ist deutlich mehr, als die Krankenkassen zahlen wollten. Dennoch entspricht das Ergebnis nicht unserer Forderung“, kritisierte Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstandes der KBV.
„Die Praxen, die sich an die Telematikinfrastruktur anschließen müssen und den Konnektortausch nicht zu verantworten haben, dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben – auch nicht auf einem Differenzbetrag“, betonte Kriedel. Deshalb habe die KBV gegen den Beschluss des Schiedsamtes gestimmt. Die KBV habe eine vollumfängliche Kostenerstattung verlangt und sich dabei an dem vom Hersteller aufgerufenen Preis in Höhe von rund 2.770 Euro brutto orientiert, führte er weiter aus. An dieser Forderung halte sie fest. Kriedel stellte nochmals klar, dass es um eine reine Kostenerstattung für Ausstattungsgegenstände gehe, die gesetzlich gefordert seien.
Die KBV hatte das Bundesschiedsamt angerufen, da eine Einigung mit den Krankenkassen zur Finanzierung des Konnektortausches nicht möglich war. Diese wollten nur einen Bruchteil der Kosten übernehmen. Strittig waren auch die Höhe der Pauschalen für das aktuelle Konnektor- und Software-Update, mit dem neue Funktionen der elektronischen Patientenakte (ePA 2.0) genutzt werden können. Die vom Bundesschiedsamt festgelegte Pauschale von 2.300 Euro umfasst den Austausch des Konnektors, inklusive der Entsorgung des Altgerätes, sowie die Installation eines neuen Praxisausweises (SMC-B-Smartcard). Auch der Austausch der Sicherheitsmodulkarte in einem stationären Kartenterminal ist Teil der Pauschale.
Für jedes weitere Kartenterminal, dessen Sicherheitsmodulkarte innerhalb der nächsten sechs Monate abläuft, werden für den Austausch der Karte jeweils 100 Euro gezahlt. Sofern die Sicherheitsmodulkarte eines Kartenterminals außerhalb dieser Frist ausgetauscht werden muss, werden ebenfalls 100 Euro je Kartenterminal gezahlt.
Der Konnektortausch hat bereits begonnen. Die ersten Geräte haben sich im September abgeschaltet und mussten zuvor durch neue ersetzt werden. Betroffen sind zunächst Kunden der Firma CompuGroup Medical, die 2017 die ersten Konnektoren auf den Markt gebracht hatte. Rund 15.000 ihrer Konnektoren müssen noch in diesem Jahr ausgetauscht werden, weitere 40.000 in den Praxen von Ärzten, Psychotherapeuten und Zahnärzten in 2023.
Die vom Bundesschiedsamt beschlossenen Eckpunkte enthalten auch eine Erstattungsregelung für aktuelle Updates im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte. Für das Konnektor-Update (PTV 5), was unabhängig vom Austausch der Geräte ansteht, erhalten Ärzte und Psychotherapeuten rückwirkend ab 1. Februar eine Pauschale von 250 Euro.
Außerdem gibt es 200 Euro für das Software-Update für die ePA 2.0. sowie zwei neue Betriebskostenpauschalen von 2,00 Euro für das Konnektor-Update und von 3,50 Euro für das Software-Update je Quartal.
Die Vertragspartner KBV und GKV-Spitzenverband müssen die vom Bundesschiedsamt beschlossenen Eckpunkte nunmehr in der Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (Anlage 32 zum BMV-Ä) umsetzen.


