Richtlinie der KBV zur IT-Sicherheit in den Arztpraxen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wird bis zum 30. Juni 2020 gemeinsam mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) eine Richtlinie für die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung erlassen.

 

Es sei heute selbstverständlich, dass sich jeder Arzt, jeder Psychotherapeut und jeder Zahnarzt darum kümmere, „dass die medizinischen Daten seiner Praxis höchstmöglich geschützt werden“, sagte dazu Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV. Dafür gebe es derzeit jedoch keinen konkreten Rahmen. Mit der Sicherheitsrichtlinie solle ein solcher geschaffen werden. Kriedel befürchtet, dass auf die Ärzte und Psychotherapeuten enorme Investitionskosten zukommen könnten. Auch wenn jetzt schon die Sicherheit in den Praxen gewährleistet sei, könne durch „gewisse Normen“ mehr Aufwand entstehen. Dieser zusätzliche Investitionsaufwand müsse von den Krankenkassen finanziert werden, fordert er.

 

Die Richtlinie soll laut gesetzlicher Vorgabe auch Anforderungen an die sichere Installation und Wartung von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur (TI) erfassen, die in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung genutzt werden. Die festzulegenden Anforderungen sollen geeignet sein, abgestuft im Verhältnis zum Gefährdungspotenzial, Störungen der informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse der vertragsärztlichen Leistungserbringer in Bezug auf Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit zu vermeiden. Zudem sollen die Anforderungen jährlich an den Stand der Technik und an das Gefährdungspotenzial angepasst werden. Die Richtlinie ist für die an der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer verbindlich.

 


Der Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“. Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.

 

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