Revisionsmöglichkeiten nach gescheiterter Sprunggelenk-Prothese

Der Unfallchirurg, Vol. 125, März 2022, S. 211-218, doi.org/10.1007/s00113-022-01141-8

T. Buchborn et al., Straubing/München

Bei der Revision einer Sprunggelenk-Prothese wegen aseptischer Lockerung, wegen technischer Einbaufehler oder wegen persistierender Schmerzen kann eine Re-Implantation (Revisions-Prothese) oder eine Sprunggelenks-Arthrodese durchgeführt werden. Letztere kann je nach Knochensubstanzverlust ein- oder zweistufig durchgeführt werden mit Knochentransplantaten bzw. Tantal-Implantaten. Kontrollen erfolgen mittels Röntgenaufnahmen und CT-Unter-suchungen. 

Sprunggelenk-Endoprothesen haben eine 10-Jahres-Haltbarkeit von ca. 70%. Ihre Zahl nimmt ständig zu. Damit steigt aber auch die Zahl der Revisions-Operationen bzw. -Explantationen. Ursachen dafür sind aseptische (38%) und septische Lockerungen (10%), technische Fehler (15%) und anhaltende Schmerzen (12%). Als Revisionsoption kommt erstens ein Wechsel der Endoprothese oder zweitens die Konversion zur Arthrodese infrage.

Konversion: Ziel dieser OP besteht in der Schmerzfreiheit sowie in einer plantigraden Stellung des Fußes. Präoperativ ist radiologisch das Sprunggelenk unter Belastung in zwei Ebenen abzubilden sowie eine Rückfuß-Aufnahme herzustellen. Zur Beurteilung der zu erwartenden Knochendefekte und der möglichen arthrotischen Veränderungen der angrenzenden Gelenke ist regelhaft eine CT notwendig, die auch in der Verlaufskontrolle zur Anwendung kommt.

Operativ ist eine einstufige bzw. eine zweistufige Konversion möglich, abhängig von den anatomischen Verhältnissen und von einer eventuellen Infektion. Größtmögliche Sicherheit bietet die zweistufige OP, die allerdings einen ausgedehnten Eingriff darstellt. Während der OP werden Gewebeproben für die bakteriologische und für die histologische Untersuchung entnommen. Ein ausgedehntes Débridement der knöchernen Strukturen wird vorgenommen und ein antibiotikahaltiger Zementspacer eingebracht.

Ob das Subtalar-Gelenk erhalten werden kann oder in die Athrodese einbezogen werden soll, hängt von der Ausdehnung der Arthrose und von der vorhandenen Substanz des Talus ab. Bei Knochensubstanzverlust kommen autologe Knochentransplantate in Frage, allerdings mit einer Komplikationsrate von 26%. Als Ersatz gelten Tantal-Implantate. Die klinischen Ergebnisse einer Arthrodese nach gescheiterter Sprunggelenk-Endoprothese sind schlechter als nach primärer Arthrodese. Nach sechs Wochen und nach drei Monaten werden Röntgenkontrollen durchgeführt.

Grundsätzlich besteht nach einer gescheiterten Endoprothesen-Versorgung am Sprunggelenk die Möglichkeit zur Reimplantation einer Prothese oder zu einer Konversion zur Arthrodese.

 


Autor:

Prof. Dr. U. Klein