Quo vadis NUK? 17 freie Sitze in Baden-Württemberg

Während in den meisten Bundesländern bei Nuklearmedizinern Überversorgung herrscht, überraschte der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen mit seinem Beschluss vom 4. Juli 2018. Dort zeigte sich, dass der Versorgungsgrad auf 92,8% gesunken war und derzeit 17,5 freie Niederlassungsmöglichkeiten für Nuklearmediziner bestehen.

In den vergangenen Jahren war es immer wieder zu partiellen Öffnungen des Planungsbereichs gekommen. Handelte es sich seinerzeit meist um einen bis drei freie Sitze, markieren die jetzt veröffentlichten 17,5 Niederlassungsmöglichkeiten einen Spitzenwert.

Hierfür gibt es drei Gründe: 1. Zuwachs der Bevölkerung: Landesweit ist die Bevölkerungszahl gegenüber dem Zeitpunkt der letzten Sitzung des Landesausschuss gewachsen. 2. Veränderung der Verhältniszahl: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in einer seiner letzten Sitzungen festgelegt, dass ein Nuklearmediziner auf 107.698 Einwohner kommen soll. Vorher waren es 118.468 Einwohner. 3. Die Anzahl der niedergelassenen Nuklearmediziner sinkt seit Jahren.

Hier sehen wir einen Effekt, den wir schon im CuraCompact 1/2018 beschrieben und in den Vollversammlungen Ende letzten Jahres diskutiert haben: Es gibt immer weniger originär tätige Nuklearmediziner einerseits. Andererseits wird nur wenig Nachwuchs ausgebildet. Nach Auskunft der KV Baden-Württemberg haben zwischen Oktober 2017 und Juli 2018 einige Einzelpraxen mit konventionellem Tätigkeitsfeld ohne Nachfolger aufgegeben.

Diese drei Faktoren zusammen führen nun also dazu, dass sich momentan jeder Facharzt für Nuklearmedizin frei niederlassen oder einer Praxis bzw. einem MVZ anschließen kann. Dies eröffnet vordergründig neue Gestaltungsfreiheiten, allerdings ist der Markt für Doppelfachärzte – und die sind in erster Linie wegen der MRT-Genehmigung gefragt – so gut wie leergefegt. Wenn durch diese neuen Niederlassungsmöglichkeiten die Nachfrage nach derart qualifizierten Ärzten steigt, werden auch deren Verdienstvorstellungen in die Höhe gehen.

In anderen Bundesländern stellt sich die Situation bei Drucklegung dieser CuraCompact-Ausgabe nicht ganz so dar. In Bayern liegt der Versorgungsgrad Stand Februar 2018 bei 144,5%. Hier wird auch eine geänderte Verhältniszahl keine partielle Öffnung mit sich bringen. In Rheinland-Pfalz ist der Planungsbereich Stand Juni 2018 überversorgt, allerdings veröffentlicht die KVRLP keine genaueren Zahlen. Dies gilt auch für die KV Hessen. Hier herrscht nach dem letzten veröffentlichten Beschluss des Landesausschusses Überversorgung, wobei der Versorgungsgrad hier zwischen 110% und 140% liegt.

In Nordrhein herrscht ebenfalls Überversorgung (Versorgungsgrad: 149%) Hier kommen rechnerisch 72.000 Einwohner auf einen Nuklearmediziner.

Offensichtlich werden vermehrt nuklearmedizinische Einzelpraxen aufgegeben, ohne dass sich ein direkter Nachfolger findet. Daher kommt Bewegung in diesen Bereich. Es lohnt sich, die Entscheidungen der Landesausschüsse, die zwei- bis dreimal jährlich tagen, zu beobachten. Je nach Bedarf ergeben sich Chancen, dass sich Praxen auf zusätzliche NUK-Sitze bewerben können.