Qualitätssicherung für die Schmerztherapie
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. September 2017 erstmals über die Entwicklung eines Qualitätssicherungsverfahrens nach § 136 SGB V zum Thema „Versorgungsqualität bei Akutschmerz“ und Beauftragung des Instituts nach § 137a SGB V mit der Erstellung einer Konzeptskizze beraten. Grundlage der Beratungen war ein Antrag der Patientenvertretung im G-BA, der mit fachlicher Unterstützung der Deutschen Schmerzgesellschaft (DGSS) erstellt wurde.
„Trotz der hohen Bedeutung einer guten Versorgung bei akuten Schmerzen werden im Qualitätsmanagement der Einrichtungen nicht flächendeckend Konzepte zum Schmerzmanagement integriert und Patientenberichte und -beschwerden über Schmerzen nicht immer ernst genommen“, wird die Patientenvertretung im G-BA in einem Bericht des „Deutschen Ärzteblattes“ zitiert. Nicht in allen Krankenhäusern sei ein leistungsfähiger Akutschmerzdienst eingerichtet. Transparenz darüber, welche Krankenhäuser ihre Patienten gut versorgten, herrsche derzeit nicht.
In ihrem Antrag schlagen die Patientenvertreter eine strukturierte Befragung von Klinikpatienten zu den von ihnen erlebten Schmerzen vor. Die so erhobene Ergebnisqualität der Schmerztherapie in der Klinik soll den Einrichtungen Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten geben.
Laut der DGSS ist die Situation der Schmerzversorgung in vielen Kliniken „verbesserungsfähig“. „Wir hoffen, dass durch die Initiative der Patientenvertretung und den hoffentlich resultierenden Beschluss des G-BA Krankenhäuser in Deutschland künftig so aufgestellt sind, dass Patienten – beispielsweise nach Operationen – keine unnötigen Schmerzen erleiden“, sagte Professor Dr. Wolfgang Koppert, Sprecher des Beirats der Fachgesellschaften in der Deutschen Schmerzgesellschaft und Mitglied des Präsidiums der DGSS. Er kritisierte, dass es in rund einem Drittel der deutschen Kliniken immer noch keinen Akutschmerzdienst gebe: „Das kann auch zu einer eigentlich vermeidbaren späteren Chronifizierung beitragen.“
„Jeder Mensch hat das Recht auf eine angemessene Schmerzlinderung. Deshalb hoffe ich sehr, dass die entscheidungsbefugten Mitglieder dieses wichtigen Gremiums des deutschen Gesundheitswesens dem Antrag der Patientenvertretung nachkommen und entsprechend beschließen“, sagte Professor Dr. Martin Schmelz, Präsident der DGSS. Ziel der Initiative sei, Minimalstandards auch in der Schmerztherapie zu verankern, „wie dies in anderen Bereichen der Medizin schon lange selbstverständlich ist“.
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Dieser Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“. Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.
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