Patienteninformation zum Datenschutz in der Praxis auf Englisch verfügbar

Praxen sind verpflichtet, ihre Patienten über die Verwendung erhobener Daten zu informieren. In der Regel hat dies zum Zeitpunkt der Datenerhebung zu erfolgen. Die Mitteilung erfordert in erster Linie Angaben zum Zweck sowie zur Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung. Auch die Kontaktdaten der Praxis und gegebenenfalls des Datenschutzbeauftragten sind aufzuführen.

Um alle Patienten zu erreichen, empfiehlt sich ein Aushang in der Praxis. Eine weitere Möglichkeit für die Kenntnisnahme der Patienten ist ein Informationsblatt, das im Wartezimmer ausgelegt wird. Die Patienteninformation kann zusätzlich auf der Website der Praxis veröffentlicht werden. Eine persönliche Information, zum Beispiel bei der ersten Kontaktaufnahme am Telefon, ist dagegen nicht erforderlich.

Falls Praxen diese Informationen auch in englischer Sprache für ihre Patienten bereithalten wollen, können sie ein übersetztes Muster (in Anlehnung an die Patienten­information zum Datenschutz vom März 2018 von der KBV) beim CuraProtect-Team abrufen.

Ihre Ansprechpartnerin

Anette Butzmann

abucuragita.com