Novellierung der GOÄ
Die Verhandlungen zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zwischen der Bundesärztekammer (BÄK), dem Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und den Trägern der Beihilfestellen gehen mit unverminderter Intensität weiter. Bis zum Sommer 2019 soll ein entscheidungsreifer Entwurf vorliegen. Ob und wann die neue GOÄ in Kraft treten wird, bleibt allerdings abzuwarten.
Die Verhandlungen werden von den ärztlichen Verbänden aufmerksam und kritisch begleitet – und es sind auch durchaus skeptische Töne zu hören. Die Bundesärztekammer habe sich bei der Ausarbeitung der neuen Gebührenordnung für Ärzte sicherlich nicht mit Ruhm bekleckert, heißt es beim NAV-Virchowbund. Nach dem Sonderärztetag zur GOÄ und der Einbeziehung der Fachgesellschaften und -verbände in die Planung sei die Bundesärztekammer auf einem guten Weg gewesen. Mittlerweile stehe allerdings in den Sternen, ob es jemals eine neue Gebührenordnung geben werde. Wenn jetzt eine 13-köpfige „Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungswesen“ (KOMV) darüber berate, wie die ambulante Honorarordnung in der GKV und die Gebührenordnung in der PKV reformiert werden können, könnte am Ende eine einheitliche Gebührenordnung stehen, die mit Sicherheit kein Arzt in Deutschland wolle. Jeder freie Beruf habe seine eigene, selbstbestimmte Gebührenordnung. Nur den Ärzten würden von der Politik rigide Vorgaben gemacht. „Wir befürchten Schlimmes, wenn die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem Ende 2019 ihre Vorschläge vorlegen wird“, so der NAV-Virchowbund.
Hintergrund dieser skeptischen Einschätzung sind die Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für die Arbeit der KOMV. Die Kommission hat hier unter anderem die Aufgabe, die folgenden Fragen zu beantworten: Welche rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Umsetzung eines modernen Vergütungssystems müssen beachtet werden? Wie wäre eine neue gemeinsame Honorarordnung, die die unterschiedlichen Honorarordnungen (EBM und GOÄ) ablösen würde, verfassungs- und europarechtlich zu begründen (Berufs- und Vertragsfreiheit)?
Der PKV-Verband besteht in diesem Zusammenhang darauf, dass der Koalitionsvertrag „keine Vereinheitlichung der Gebührenordnungen“ vorsieht. Vielmehr sei dort der Auftrag festgeschrieben, „jede Vergütungsart für sich zu modernisieren“.