Novellierung der GOÄ
Die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) hat ihre Arbeit aufgenommen – unterdessen gehen die Beratungen in den Gremien der Bundesärztekammer (BÄK) zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) weiter. Der 121. Deutsche Ärztetag hat im Mai der BÄK den Auftrag erteilt, die weit fortgeschrittenen Arbeiten an dem Entwurf zur Novellierung der GOÄ fortzuführen. Dies soll in enger Abstimmung mit den Landesärztekammern und unter Einbindung der Berufsverbände und Fachgesellschaften erfolgen.
„Unsere Arbeiten sind die Grundlage dafür, nach mehr als 30 Jahren Untätigkeit der Politik endlich zu einer modernen und kontinuierlich auf dem Stand des medizinischen Fortschritts und der Kostenentwicklung gehaltenen ärztlichen Gebührenordnung zu kommen“, sagte Dr. Klaus Reinhardt, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer und Vorsitzender des Ausschusses „Gebührenordnung für Ärzte“.
Die neue GOÄ müsse verständlicher und transparenter werden und endlich die dringend notwendige Rechtssicherheit für Ärzte schaffen. Aktuell wird der mit 130 ärztlichen Verbänden und wissenschaftlichen-medizinischen Fachgesellschaften sowie dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) erarbeitete Rohentwurf der Leistungslegendierungen einer betriebswirtschaftlich nachvollziehbaren Kalkulation unterzogen.
Die Delegierten des Deutschen Ärztetages lehnten die von Teilen der Politik erwogene einheitliche Gebührenordnung im Rahmen einer Zusammenführung von GOÄ und Einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM) ab. In jedem Falle sei auszuschließen, dass die GOÄ mit dem vorgeblichen Ziel einer Vereinheitlichung der ärztlichen Vergütungssysteme eine Anpassung an den EBM erfährt. Eine konsentierte GOÄ solle nur dann als Vorlage für eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) eingereicht werden, sofern das duale Versicherungssystem in Deutschland erhalten bleibe und keine einheitliche Gebührenordnung entwickelt wird.
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Dieser Artikel stammt vomLeo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“.
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