Novellierung der GOÄ: Intensive Verhandlungen hinter den Kulissen
Die Verhandlungspartner der Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), auf der einen Seite der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und auf der anderen Seite die Bundesärztekammer (BÄK), haben sich zuversichtlich geäußert, auf dem nächsten 120. Deutschen Ärztetag einen abgestimmten Vorschlag zur GOÄ-Novelle präsentieren zu können, der die Zustimmung einer Mehrheit der Ärzte finden soll. Es ist davon auszugehen, dass die Novellierung der GOÄ ein Schwerpunktthema des Deutschen Ärztetages in Freiburg sein wird.
Auf der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin hat der Verhandlungsführer der Ärzte, Dr. med. Klaus Reinhardt, einen aktuellen Bericht zum Stand der GOÄ-Verhandlungen gegeben. Die Leistungslegenden der neuen GOÄ sind demnach mit den Verbänden und Fachgesellschaften der Ärzte abgestimmt. Bei rund der Hälfte der Änderungen gegenüber den Ursprungsentwürfen gebe es auch bereits eine Übereinkunft mit dem PKV-Verband. Der Rest bedürfe einer „weiteren Abstimmung“.
Diskussionsbedarf gibt es offenkundig noch zu einer möglichen Steigerung der Einfachsätze der neuen GOÄ: Reinhardt betonte, die von der PKV zugestandene Steige- rung der Einfachsätze auf den doppelten Satz – allerdings nur unter ganz bestimmten Bedingungen – sei eher ein durchschaubares Manöver als ein echtes Angebot gewesen. Zielführender sei es, einen echten betriebswirtschaftlich kalkulierten Satz zu erarbeiten, der die Grundlage der Abrechnungen bilde. Eine Vielzahl von Erschwerniszuschlägen bildeten dann besondere Situationen ab.
Kontrovers wird innerhalb der Ärzteschaft nach wie vor die Absicht der Verhandlungspartner diskutiert, die Abrechnungspraxis der neuen GOÄ mit der Einrichtung einer „Gemeinsamen Kommission – GeKo“ der Bundesärztekammer und des PKV-Verbandes zu begleiten. Reinhardt sprach von einer „reinen Empfehlung“ an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das für die GOÄ als Rechtsverordnung letztlich zuständig sei.
Dr. Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein und stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages, hat die Ärzteschaft davor gewarnt, bei der GOÄ-Novellierung „auf der Bremse zu stehen“. Das Scheitern der Reform, so sagte er, wäre Wasser auf die Mühlen derjenigen, die Privathonorare als ungerecht betrachten und eine „EBMisierung“ der Privatgebührenordnung anstreben.
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