Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Die Stellungnahme der Bundesregierung vom 11. August 2022 zu einer „möglichen Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte“ (BT-Drucksache Nr. 20/3103) ist für die Ärzte eine herbe Enttäuschung. Nachdem das gültige Leistungsverzeichnis einschließlich der Vergütung nun schon seit dem Jahr 1982 maßgebend ist und seither nur in einem geringen Umfange aktualisiert wurde, vermittelt diese Stellungnahme keine Perspektive dafür, dass der Bundesminister für Gesundheit Prof. Karl Lauterbach dieses längst überfällige Projekt demnächst in Angriff und bis zum Abschluss der Legislaturperiode unter Dach und Fach bringen könnte.

Die zentrale Aussage:

„Es ist unbestritten, dass die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) das medizinische Leistungsgeschehen nicht mehr hinreichend abbildet. Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der privaten Krankenversicherungen e. V. (PKV-Verband) erarbeiten derzeit einen gemeinsamen Vorschlag, der als fachliche Grundlage für eine Modernisierung herangezogen werden könnte. Die BÄK und der PKV-Verband haben mitgeteilt, dass die Verhandlungen über die Preise noch nicht vollständig abgeschlossen sind. Sobald der gemeinsame Vorschlag vollständig vorliegt, wird dieser geprüft und entschieden, ob bzw. inwieweit eine Reform der GOÄ auf dieser Grundlage erfolgen kann. Dabei werden insbesondere auch mögliche Auswirkungen auf das duale Versicherungssystem berücksichtigt.“

Weitere Feststellungen der Bundesregierung zu den Defiziten der derzeitigen GOÄ:

Die aktuell gültige Fassung der GOÄ bildet das aktuelle medizinische Leistungsgeschehen weder hinsichtlich der Leistungsbeschreibungen noch hinsichtlich der Bewertung der ärztlichen Leistungen adäquat ab. Diese Defizite lassen sich mit den in der GOÄ vorgesehenen Anpassungsmöglichkeiten (analoge Bewertung nicht in der GOÄ aufgeführter Leistungen, Möglichkeiten der Steigerung und abweichender Vereinbarung der Vergütung) zwar grundsätzlich in Teilen ausgleichen. Dadurch erhöht sich zunehmend aber auch das Risiko der Intransparenz und Streitanfälligkeit der Abrechnung privater Leistungen. Insofern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller zu den Defiziten der aktuellen GOÄ.

Zum hierauf zurückführbaren Umfang des Mehraufwandes oder zur Anzahl der Streitfälle liegen der Bundesregierung keine systematisch erhobenen Daten vor. Die Einschätzung, dass es zunehmend zu Problemen kommt, beruht im Wesentlichen auf Informationen der Ärzteschaft, der privaten Versicherungsunternehmen und den Vertretern der Beihilfekostenträger sowie auf Anfragen an das Bundesministerium für Gesundheit. Darüber hinaus besteht aufgrund der veralteten GOÄ grundsätzlich eine Schieflage der Bewertungen in der GOÄ tendenziell zugunsten technischer Leistungen. Konkrete Hinweise auf einen systematischen Einfluss der veralteten GOÄ auf die Versorgung liegen der Bundesregierung nicht vor.

Nach Lage der Dinge stehen die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) jetzt vor der Aufgabe, die Verhandlungen zur GOÄ-Novellierung mit höchster Priorität fortzusetzen und sobald als möglich zum Abschluss zu bringen.