Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte

Der Weg für die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) scheint nun insofern frei zu sein, als dass nach dem Ergebnis der Koalitionsverhandlungen die Einführung einer Bürgerversicherung vorerst vom Tisch ist. Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) könnten nun ihre Verhandlungen zur Novellierung der GOÄ rasch abschließen und die seit geraumer Zeit vorliegenden Eckpunkte des GOÄ-Konzeptes beschleunigt in der Politik zur Geltung zu bringen.

Laut Koalitionsvertrag sollen sowohl die ambulante Honorarordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung – der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) – als auch die in der privaten Krankenversicherung (PKV) gültige Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) reformiert werden. Mit „sorgfältiger Vorbereitung“ soll ein „modernes Vergütungssystem“ geschaffen werden, das den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des medizinischen Fortschritts abbildet. Die Bundesregierung will dazu auf Vorschlag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) eine wissenschaftliche Kommission ein setzen, die bis Ende 2019 entsprechende Vorschläge vorlegen soll.

Allerdings: Es kursieren bereits jetzt unterschiedliche Interpretationen aus dem Unionslager bzw. der SPD darüber, ob der entsprechende Passus so zu lesen ist, dass die Kommission den Auftrag hat, einen Vorschlag zu unterbreiten, die Honorarordnungen von GKV und PKV in ein einheitliches System zu überführen (SPD) oder aber jedes Vergütungssystem für sich reformiert werden soll (CDU/CSU). Über die Umsetzung der erarbeiteten Vorschläge soll aber ohnehin erst nach dem Vorliegen, also nicht vor 2020, entschieden werden – Problem vertagt.

Da jedwede Regierungskonstellation Lösungen für die reformbedürftigen Vergütungssysteme benötigen wird, dürfte der Gedanke einer Kommission auch im Falle eines Scheiterns der GroKo dankbar aufgegriffen werden

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