Notfallversorgung
„Wir wollen das Thema ärztlich entscheiden. Schließlich kümmern sich die Niedergelassenen gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern um die Patienten“, so erläuterte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), das gemeinsame Konzept von KBV und Marburger Bund (MB) zur Reform der Notfallversorgung in Deutschland.
Notfallpatienten sollen zukünftig durch eine standardisierte Ersteinschätzung bedarfsentsprechend ohne Umwege in die für sie passende Versorgungsebene geleitet werden. Dazu sollen gemeinsame medizinische Anlaufstellen eingerichtet und die bisherigen Notrufnummern des Rettungsdienstes sowie des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) stärker vernetzt werden.
Ein abgestimmtes Vorgehen wollen KBV und MB durch eine einheitliche und standardisierte Ersteinschätzung der Patienten erreichen, die an allen Anlaufstellen der Notfallversorgung gleich ist. Die Ersteinschätzung soll nach einem möglichst EDV-gestützten gestuften Schema folgen und in eine klare Empfehlung der geeigneten Versorgungs- und Fachebene münden. Dringlichkeit, medizinische Notwendigkeit oder Schwere der Erkrankungen seien dabei wichtige Kriterien, die zukünftig über die adäquate Versorgungsebene entscheiden sollen. Wirtschaftliche Interessen müssten dabei ebenso in den Hintergrund treten wie Wünsche einzelner Patienten, die über die medizinisch indizierte Notfallbehandlung hinausgehen.
KBV und MB wollen mit ihrem Konzept die Integration von ambulanter und stationärer Notfallversorgung stärker vorantreiben. Die in der Notfallversorgung erforderlichen Ressourcen sollten an dafür vorgesehenen, gut ausgestatteten Standorten vorgehalten werden. Es soll daher auf eine medizinisch adäquate Fokussierung der im oder am Krankenhaus einzurichtenden gemeinsamen Anlaufstellen hingewirkt werden. Beide Organisationen sind davon überzeugt, dass die Integration von stationärer und ambulanter Notfallversorgung die Durchlässigkeit zwischen den Bereichen weiter fördert. Dabei komme gemeinsamen Schnittstellen, beispielsweise dem Datentransfer bei der Befunddokumentation, eine entscheidende Rolle zu. Kooperationen zwischen KV-Bereitschaftspraxis und Krankenhäusern, zum Beispiel im Bereich des Labors oder der Röntgendiagnostik, sollten regelhaft umgesetzt werden. Die Einbeziehung des Rettungsdienstes sei ein wesentlicher Faktor für das Gelingen einer integrativen Notfallversorgung, betonen KBV und MB.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat in der jüngsten Vergangenheit mehrfach ihre Bereitschaft zur Stärkung der Zusammenarbeit und Abstimmung im Bereich Notfallversorgung mit dem KV-System signalisiert. In einzelnen Sachfragen liegt man jedoch mit der KBV zum Teil weit auseinander – etwa bei der Thematik aufwands- und kostengerechter Vergütungssätze für die von den Kliniken erbrachten ambulanten Notfallleistungen. Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG, wies zudem nachdrücklich darauf hin, dass aus Sicht der Kliniken die Beurteilung medizinischer Notfälle auch in Zukunft unter Arztvorbehalt stehen sollte. Eine Patientensteuerung, welche grundsätzlich sinnvoll sei, an der Krankenhauspforte durch nichtärztliche Kräfte – wie Pflegekräfte oder Arzthelfer – betrachte man als nicht weiterführend.
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