Neues bei der Spezialfachärztlichen Versorgung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit der Sarkoidose und Tumoren der Lunge und des Thorax zwei weitere Erkrankungen in den Bereich der ambulanten spezialärztlichen Versorgung (ASV) aufgenommen. Zukünftig können nun auch Patientinnen und Patienten, die an einer Sarkoidose leiden oder an Tumoren der Lunge und des Thorax erkrankt sind, vom Behandlungsangebot der ASV profitieren. Die Regelung tritt in Kraft, sobald das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) seine „Nichtbeanstandung“ erklärt hat. Mit Inkrafttreten der Beschlüsse können ASV-Teams den zuständigen erweiterten Landesausschüssen ihre Teilnahme an der ASV anzeigen.
„Die Sarkoidose ist aufgrund ihrer Seltenheit eine mitunter schwer zu diagnostizierende Krankheit. Mit der neuen ASV-Regelung soll eine frühzeitige, gesicherte Diagnosestellung gefördert werden, aber insbesondere auch eine multiprofessionelle Überwachung und Therapie der Erkrankung. Ziel ist es, die mit der Erkrankung oftmals einhergehenden Organschädigungen zu vermeiden und gegebenenfalls sogar eine vollständige Ausheilung zu erreichen“, erläuterte Professor Dr. Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses ASV. Mit der Regelung zur ASV für Tumoren der Lunge und des Thorax habe man für betroffene Patientinnen und Patienten eine weitere Leistung aus der ambulanten Behandlung im Krankenhaus in die ambulante spezialfachärztliche Versorgung überführt.
Die Anforderungen an die jeweiligen Kernteams im Überblick:
Sarkoidose:
- Im ASV-Kernteam zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Sarkoidose müssen Fachärztinnen und -ärzte für Innere Medizin und Pneumologie sowie Innere Medizin und Rheumatologie vertreten sein. Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, ist zusätzlich eine entsprechende pädiatrische Expertise in das Team zu integrieren. Das Kernteam muss mindestens 50 Patientinnen und Patienten der in der Richtlinie genannten Indikationsgruppen mit Verdachts- oder gesicherter Diagnose behandeln.
Tumoren der Lunge und des Thorax:
- Im ASV-Kernteam zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Tumoren der Lunge und des Thorax müssen Fachärztinnen und -ärzte für Innere Medizin und Pneumologie, Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Strahlentherapie und Thoraxchirurgie vertreten sein. Bei der Behandlung von Herztumoren gilt zusätzlich, dass Fachärztinnen und -ärzte für Herzchirurgie und Innere Medizin und Kardiologie hinzuzuziehen sind. Das Kernteam muss mindestens 70 Patientinnen oder Patienten der unter in der Richtlinie genannten Indikationsgruppen mit gesicherter Diagnose behandeln.
Meldungen aus der Gesundheitspolitik
Dieser Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“. Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.
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