MTA sollen per Gesetz zu Medizinischen TechnologInnen aufsteigen
Ist das MTA-Reformgesetz nichts weiter als die längst überfällige Angleichung der heutigen Arbeitsrealität von MTA in den Gesetzeskontext? Die Bundesregierung hat einen Reformentwurf der technischen Assistenzberufe vorgelegt, welcher ab 2023 gelten soll. Christin Harms, MTRA und Gesundheitsökonomin, hat sich das geplante „Gesetz über die Berufe der medizinischen Technologie“ (MTBG) genauer angesehen.
Das Gesetz führt zur Einbindung der medizinisch-technischen Berufe in das „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“. Die vier Berufe in der medizinischen Technologie (Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin) sollen reformiert und gestärkt werden. Die bisherigen Berufsbezeichnungen werden zukünftig ersetzt durch den Begriff medizinische Technologin und medizinischer Technologe im jeweiligen Berufsfeld. Für den Bereich der medizinischen Technologen/Technologinnen in der Radiologie liegen die inhaltlichen Änderungen vorwiegend in einer veränderten Ausbildungsstruktur sowie in der Vergütung für jedwede praktische Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung.
Wer nun glaubt, der Alltag würde sich mit Inkrafttreten des Reformgesetzes für MTA stark verändern, täuscht sich. Vielmehr werden durch das Gesetz vor allem Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten fixiert, welche MTA im heutigen Arbeitsalltag vielfach bereits ausüben. Und dem anspruchsvollen Aufgabenspektrum wird mit einer neuen Berufsbezeichnung – weg von der Assistenz hin zur medizinischen Technologin – Rechnung getragen. Im Grunde werden fachliche und inhaltliche Änderungen der Berufsausübung, die bereits durch den medizinisch-technischen Fortschritt erfolgt sind, sprachlich nachvollzogen. Das Berufsbild erfährt damit eine Aufwertung und trägt der Tatsache Rechnung, dass Diagnostik und Therapie selbstständig geplant und durchgeführt werden. Im neuen Gesetzestext wird festgeschrieben, dass sich die Tätigkeitsfelder der MTA von der reinen Mitarbeit hin zur Durchführung, Planung und Kontrolle (QM) von Diagnostik und Therapie verschieben. Des Weiteren werden die Gabe von KM und die Herstellung von Radionukliden durch den Technologen/die Technologin unter der Weisung des Arztes fixiert. Diese klar formulierten Handlungsbefugnisse sollen auch zu einer Reduzierung der immer wieder auftretenden Konflikte und rechtlichen Fragen der Absicherung der MTRA bei Klagen im Zusammenhang mit Kontrastmittelzwischenfällen führen.
Das Reformgesetz sieht keine wesentliche Veränderung der Ausbildungszeit vor. 4.600 Stunden sind für drei Ausbildungsjahre in Vollausbildung oder fünf Jahre in Teilzeitausbildung vorgesehen. Neu ist eine angedachte Kürzung des theoretischen und praktischen Unterrichts von bisher 2.800 Stunden. Hierzu haben sich in verschiedenen Stellungnahmen die Fachgesellschaften DRG und DGN sowie der DVTA (Dachverband für Technologen/innen und Analytiker/innen in der Medizin Deutschland e.V.) kritisch geäußert. Die Inhalte der künftigen Technologie-Ausbildung wurden im Gesetzesentwurf überarbeitet. Das scheint angesichts der Veränderungen von Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Wissenschaft seit der letzten Gesetzeslegung 1993 dringend geboten. Die Inhalte werden interdisziplinärer ausgestaltet, berücksichtigen neue technologische Entwicklungen wie auch Aspekte der Digitalisierung und trainieren wirtschaftliches Denken und Handeln bereits während der theoretischen Ausbildung.
Um die Hürden zum Zugang der Ausbildung zu minimieren, soll die Abschaffung des Schulgeldes beschlossen werden. Weiterhin soll eine Ausbildungsvergütung für den praktischen Ausbildungsbereich eingeführt werden. Dabei ist es unerheblich, ob das Praktikum in einer privaten Praxis oder bei einem stationären Träger durchgeführt wird. Beide Maßnahmen dienen dazu, die derzeit (zu) geringe Zahl an Auszubildenden zu erhöhen.
Durch eine Standardisierung des Anerkennungsverfahrens innerhalb der EU soll ein vereinfachter Weg zur Rekrutierung ausländischer Fachkräfte für den nationalen Arbeitsmarkt erreicht werden. Zudem soll die Anerkennung des in Deutschland erworbenen Berufsabschlusses gesichert werden. Denn viele junge Leute, die der Beruf der MTA interessiert und die es gleichzeitig ins europäische Ausland zieht, haben aktuell Probleme mit der Anerkennung ihrer Ausbildung. In den allermeisten Ländern ist MTA kein Ausbildungsberuf, sondern ein Studium. Doch soweit wollte man offensichtlich mit der Gesetzesnovelle nicht gehen. Ob die Forderungen insbesondere des DVTA, eine Modellklausel im neuen Gesetz vorzusehen, noch berücksichtigt werden, ist ungewiss. Modellklauseln gestatten es den Bundesländern, die Gesundheitsberufe auf die akademische Ebene zu befördern. Das MTA-Reformgesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetzgebungsverfahren soll Anfang 2021 abgeschlossen werden.
Für radiologische Praxen in Deutschland könnte sich das Recruiting aus dem europäischen Ausland ab 2023 erleichtern. Gleichzeitig werden sich die Personalkosten für angehende medizinische Technologen/Technologinnen in Deutschland durch die Ausbildungsvergütung erhöhen – für viele Praxen trotzdem eine sicherlich gute Investition in wertvolle Personalressourcen.
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Christin Harms