Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich
Der Gesetzgeber hat im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) verschiedene Regelungen getroffen, die darauf ausgerichtet sind, einer unrechtmäßigen Einflussnahme auf Diagnoseangaben der Ärzte, die den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) und damit die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds an die gesetzlichen Krankenkassen beeinflussen, entgegenzuwirken. In einem Schreiben an die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) hat Frank Plate, Präsident des Bundesversicherungsamtes (BVA), die neuen „Spielregeln“ in dem milliardenschweren Ausgleichsverfahren erläutert.
►►Der Gesetzgeber hat in seiner Begründung zum HHVG klargestellt, dass ein vertragsärztliches Fehlverhalten gegeben ist, wenn Vertragsärztinnen und Vertragsärzte allein für die Vergabe und Dokumentation von Vergütungen eine zusätzliche Vergütung (ergänzend zur regulären Vergütung) oder sonstige wirtschaftliche Vorteile sich versprechen oder sich gewähren lassen.
►►Zusätzliche Vergütungen für Diagnosen sind ausgeschlossen und laufen dem Willen des Gesetzgebers zuwider. Aus diesem Grund hat das BVA flächendeckend die entsprechenden Vereinbarungen einer Prüfung unterzogen und solche Verträge aufgegriffen, die Vergütungen allein für die Vergabe von Diagnoseschlüsseln vorsehen und diesen eine konkrete ärztliche Leistung nicht gegenübersteht.
►►Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte nur in den gesetzlich geregelten Fällen beraten. Es gehöre nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben der Krankenkassen, die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte im Hinblick auf die Vergabe oder die Dokumentation der Diagnosen zu beraten. Unzulässig sei auch eine beratende Beeinflussung des Kodierverhaltens über den Einsatz von Praxissoftware.
►►Eine Beratung des Arztes oder Psychotherapeuten durch die Krankenkasse oder durch einen von der Krankenkasse beauftragten Dritten im Hinblick auf die Vergabe und Dokumentation von Diagnosen auch mittels informationstechnischer Systeme ist unzulässig.
______________
Dieser Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“. Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.
Ihre Ansprechpartner:
Dr. Michael Kreft mikcuragita.com
Carsten Krüger ckgcuragita.com


