Medizinische Versorgungszentren: Starkes MVZ-Wachstum seit 2015
Die Zahl der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) ist in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen: von 2.156 Ende 2015 auf 3.539 Ende 2019. Darauf verwies Jonas Schreyögg von der Universität Hamburg auf dem 3. Hamburger Versorgungsforschungstag der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVHH). Zugleich ging der Trend zu MVZ mit ausschließlich angestellten Ärzten.
„Ende 2019 gab es 2.820 MVZ mit ausschließlich angestellten Ärzten sowie 597 mit Vertragsärzten und angestellten Ärzten und 122 ausschließlich mit Vertragsärzten“, sagte Schreyögg, der auch Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) ist. Er prognostizierte, dass die Zahl der MVZ insgesamt weiter ansteigen werde.
Das starke MVZ-Wachstum seit 2015 hänge dabei mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz zusammen, durch das die Gründung fachgruppengleicher MVZ möglich geworden sei. Schreyögg erklärte, so der Veranstaltungsbericht im „Deutschen Ärzteblatt“, dass die Zahl der Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) seit 2015 etwa in dem Maße zurückgegangen sei, wie die Zahl der inhabergeführten MVZ zugenommen habe.
Hier habe es eine Substitution gegeben, die ihre Ursache unter anderem in den Vorteilen von MVZ gegenüber BAG habe. So habe man bei MVZ eine größere Auswahl an Rechtsformen und könne Angestellte in einer gewünschten Zahl einstellen. „Das Wachstum, das wir seit 2015 gesehen haben, fand also fast ausschließlich bei den Krankenhaus-MVZ statt“, sagte der Hamburger Gesundheitsökonom.
Schreyögg wies darauf hin, dass es de facto keinen monetären Anreiz für Vertragsärzte gebe, ein MVZ zu gründen. Die Gründung eines MVZ sei für einen Vertragsarzt ein hohes unternehmerisches Risiko, das bisher in der Vergütung nicht ausreichend berücksichtigt werde. „Das große Missverständnis ist: Im Unterschied zum stationären Bereich können große ambulante Einrichtungen keine Skaleneffekte erzielen“, sagte Schreyögg. „Insofern haben sie durch ihre Größe alleine keinen ökonomischen Vorteil.“ Stattdessen brauche man ab einer bestimmten Größe einen Geschäftsführer. Und angestellte Ärzte seien tendenziell weniger produktiv als Vertragsärzte. Größere Praxen deckten in der Regel ein anderes Leistungsspektrum mit komplexeren Fällen ab und benötigten daher mehr Investitionen. „Deshalb gibt es hier immer öfter einen Einstieg von Investoren – auch bei etablierten Leuchtturm-MVZ“, erklärte Schreyögg. „Insofern müsste die Vergütung hier eigentlich höher sein, damit es sich für niedergelassene Ärzte lohnt, ein inhabergeführtes MVZ zu gründen.“
Dieser Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des "Schütze-Briefs". Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen


