Medizin ohne Sektorengrenzen?

Die Forderung einer „Medizin ohne Sektorengrenzen“ steht ganz oben auf der gesundheitspolitischen Agenda. Die BARMER hat dazu ein „Zehn-Punkte-Papier“ ver­öffentlicht, das in der Fachöffentlichkeit mit großem Interesse aufgenommen worden ist. Die Thesen bzw. Forderungen im Überblick:

1. Kapazitätsplanung durch Leistungs­planung ersetzen

Mit der Weiterentwicklung zu einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung wird die Orientierung an den bestehenden Kapazitäten von Arztsitzen und Krankenhausbetten aufgegeben zugunsten einer Ausrichtung am tatsächlichen Bedarf an medizinischen Leistungen.

2. Auftrag für die gemeinsame Selbst­­verwaltung und ein neutrales Institut

Die gemeinsame Selbstverwaltung legt den sektorenübergreifenden Leistungsbereich fest. Ein neutrales Institut führt Leistungs- und Abrechnungsdaten zusammen und ermittelt die Behandlungskapazitäten, zum Beispiel das Statistische Bundesamt.

3. Bundesweiter Datensatz dient als „empirischer Anker“

Die statistischen Referenzwerte des neutralen Instituts dienen den sektorenübergreifenden Landesgremien als „empirischer Anker“ für die sektorenübergreifende Versorgungsplanung.

     4. Landesgremium für die sektoren­über­greifende Planung wird verpflichtend

      Die Länder werden verpflichtet, ein sektorenübergreifendes Landesgremium einzurichten. Dieses legt den Bedarf an medizinischen Leistungen in der Region fest.

 

5. Sicherstellung im sektoren­über­greifenden Leistungsbereich neu ordnen

Der Sicherstellungsauftrag für den neuen sektorenübergreifenden Leistungsbereich liegt bei der Kassenärztlichen Vereinigung im Einvernehmen mit dem Land.          Perspektivisch erfolgt die Sicherstellung unter Einbindung der sektorenübergreifenden Landesgremien.

6. Notfallbehandlung sektorenüber­greifend ausrichten

Der ambulante ärztliche Bereitschaftsdienst, Klinikambulanzen sowie die Notaufnahme in Krankenhäusern werden sektorenübergreifend und nach einheitlichen Kriterien organisiert. Hierzu werden Integrierte Leitstellen und Notfallzentren in den Ländern eingerichtet.

7. Sektorenübergreifendes Vergütungs­system schaffen

Für definierte Leistungen (sektorenübergreifende indikationsspezifische Leistungskomplexe) an der Schnittstelle zwischen allgemeiner fachärztlicher Versorgung und Grund- und Regelversorgung im Krankenhaus wird eine einheitliche Vergütung geschaffen.

8. Regionale Versorgungsverbünde entwickeln

Versorgungsverbünde sind eine Antwort auf die Forderung nach einer stärkeren Vernetzung der Leistungserbringer. Sie können die Zusammenarbeit und Kommunikation an den Sektorengrenzen entscheidend verbessern.

9. Potenziale von Digitalisierung und Delegation nutzen

Für eine Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung ist die digitale Vernetzung aller Beteiligten von wesentlicher Bedeutung. Notwendig ist auch eine neue Arbeitsteilung zwischen ärztlichen und nicht-ärztlichen Professionen.

10. Sektorenübergreifende Versorgung in Modellprojekten erproben

Praxistauglichkeit ist die Voraussetzung für den Erfolg und die Akzeptanz von Strukturveränderungen. Die BARMER spricht sich deshalb für die Erprobung sektorenübergreifender Versorgung in Modellregionen unter Beteiligung der Krankenkassen aus.

 

Hinweis:

Dieser Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“. Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.

 

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