KM-Sonderkonditionen für IGeL

Sie bieten in Ihrer Praxis Selbstzahlerleistungen oder Selektivvertragliche Leistungen mit KM-Einsatz an? Dann sprechen Sie uns an bezüglich Sonderkonditionen.

Radiologische Praxen sind in der Regel zurückhaltend, was das Thema Individuelle Gesundheitsleistungen betrifft. So sind durch den Einsatz von Röntgenstrahlen die Möglichkeiten des Angebots von Leistungen außerhalb des EBM-Katalogs für gesundheitsbewusste Selbstzahler relativ beschränkt.

Trotzdem gibt es etwa in den Bereichen Herz-, Brust- und Prostatadiagnostik Untersuchungsangebote, die als IGeL angeboten werden und deren Kosten die Patienten privat übernehmen. Daher werden diese Leistungen in der Regel mit einem geringen oder gar keinem Steigerungsfaktor in Rechnung gestellt, um die Kosten für die Patienten möglichst gering zu halten. Einige der Leistungen sind mit Kontrastmitteleinsatz verbunden.

Weiterhin gibt es seit kurzem Selektiv-Verträge der Betriebskrankenkassen für die mpMRT der Prostata, bei denen Praxen eine Pauschalvergütung erhalten, bei der die Pauschale auch den Einsatz des Kontrastmittels mit abdeckt.

Einige Praxen haben sich daher in letzter Zeit an den Verbundeinkauf gewandt mit der Frage, ob für die beschriebenen Fälle Kontrastmittel zu besonderen Konditionen bezogen werden kann – will man doch die für Privatpersonen teuren Leistungen durch den Bezug von Kontrastmitteln zu den üblichen Herstellerabgabekosten nicht noch teurer und damit unattraktiv machen. Und bei den Selektivverträgen das Honorar durch hohe Kontrastmittelkosten nicht unnötig reduzieren.

Der Curagita-Verbundeinkauf bezieht bei allen Herstellern Kontrastmittel und dies schon seit Jahrzehnten. Seit Einführung der Ausschreibungen und Openhouse Verfahren haben die Komplexität und die regionalen Ausprägungen der Kontrastmittelversorgung unserer Mitgliedspraxen zugenommen. Trotzdem haben wir Spielräume bei allen gängigen MRT-Kontrastmitteln, die es erlauben, KM günstig in kleinen Mengen und für Selbstzahlerleistungen und/oder im Rahmen von Selektivverträgen an Mitgliedspraxen abzugeben. Wer sich hier interessiert, sei an den Verbundeinkaufsleiter Boris Kögler verwiesen (koecuragita.com; 06221 5025-140), der dies individuell mit jeder einzelnen Praxis in Abhängigkeit des aktuellen Produktportfolios der Praxis bespricht. Melden Sie sich gerne!

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