Innovationsfonds

In der interessierten Fachöffentlichkeit wird neuerdings darüber diskutiert, ob und wann und nach welchen Kriterien vom Innovationsausschuss mit Millionenaufwand geförderte Projekte nun auch tatsächlich den Sprung in die „Regelversorgung“ schaffen. Professor Josef Hecken, der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und Vorsitzender des Innovationsausschuss, hat dazu schon eine konkrete Hausnummer genannt. Er rechne damit, so sagte er kürzlich, dass 25 bis 30% der geförderten Projekte sich als erfolgreich erweisen und den Weg in die Regelversorgung finden könnten.

Zunächst ein Blick auf die Zahl und die Zielrichtung der bisher geförderten Projekte:

 

Die Einschätzung des unparteiischen G-BA-Vorsitzenden ist insofern bemerkenswert, als nach den gesetzlichen Vorgaben überhaupt nur solche Projekte gefördert werden sollten, denen der Innovationsausschuss selbst und sein beratendes Expertengremium das „Potenzial“ zu einer Übernahme in die Regelversorgung bescheinigt haben. Für die Förderung war maßgebend: „Gefördert werden insbesondere Vorhaben, die eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben und hinreichendes Potenzial aufweisen, dauernd in die Versorgung aufgenommen zu werden“ (§ 92a Abs. 1 SGB V).

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