Innovationsfonds
Die Beratungen im Innovationsausschuss befinden sich in der entscheidenden Phase. Das Gremium beschäftigt sich aktuell mit der Bewertung der Förderanträge zur Erprobung neuer Versorgungsmodelle. In diesem Bereich liegen nach zwei Antragswellen insgesamt 220 Förderanträge vor. Das zur Verfügung stehende Fördervolumen von 1,2 Mrd. Euro ist, wie der GKV-Spitzenverband mitteilt, vielfach überzeichnet.
Das Themenspektrum der Förderanträge:
1. Welle
Versorgungsmodelle für spezielle Patientengruppen | 39 |
Versorgungsmodelle unter Nutzung von Telemedizin, Telematik und E-Health | 34 |
Förderanträge aus der themenoffenen Ausschreibung | 17 |
Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie sowie Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) | 17 |
Versorgungsmodelle in strukturschwachen oder ländlichen Gebieten | 12 |
2. Welle
Förderanträge aus der themenoffenen Ausschreibung | 31 |
Versorgungsmodell für Menschen mit Behinderungen | 20 |
Auf- und Ausbau der geriatrischen Versorgung | 20 |
Modell mit Delegation und Substitution von Leistungen | 18 |
Bei der Prüfung und Beratung der Förderanträge hat sich der Innovationsausschuss zu einer strikten Geheimhaltung entschlossen. Es gibt keine Informationen über den Stand der Meinungsbildung in der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses, dem Expertenbeirat und dem letztendlich entscheidenden Innovationsausschuss. Der Innovationsausschuss wird bis Ende 2016 entscheiden, welche Projekte aus dem Innovationsfonds gefördert werden.
Disclaimer: Diese Meldung stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“. Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.
Ihre Ansprechpartner:
Dr. Michael Kreft
Carsten Krüger