Innovationsausschuss

Nahezu 300 Projektanträge befinden sich in der Bewertungsphase. Das Geschäft des beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) errichteten Innovationsausschusses boomt: Bei dem Gremium liegen derzeit 93 Anträge zur Förderung von Projekten zu neuen Versorgungsformen und 200 Anträge zur Förderung von Projekten in der Versorgungsforschung vor. Voraussichtlich im kommenden Herbst sollen die Entscheidungen zur finanziellen Förderung der ausgewählten Projekte getroffen werden.

Das Antragsvolumen der eingereichten Anträge zur Förderung von Projekten zu neuen Versorgungsformen beträgt knapp 440 Mio. Euro und übersteigt damit deutlich, so teilt der Innovationsausschuss mit, die tatsächlich jährlich zu vergebende Fördersumme von 225 Millionen Euro.

„Es zeigt sich erneut, dass das Ideenpotenzial zur Verbesserung der medizinischen Versorgung noch längst nicht ausgeschöpft ist. Die im Koalitionsvertrag enthaltene Verstetigung des Innovationsfonds über die ursprünglich vorgesehenen vier Jahre hinaus ist auch vor diesem Hintergrund ein sehr wichtiger und zukunftsweisender Schritt“, sagt Professor Josef Hecken, Vorsitzender des Innovationsausschusses.

Die Schwerpunkte der Forschungsförderung aus Mitteln des Innovationsfonds:

  • Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und/oder Patientensicherheit in der Versorgung
  • Verbesserung von Instrumenten zur Messung von Lebensqualität für bestimmte Patientengruppen
  • Innovative Konzepte patientenorientierter Pflege unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitsteilung und der Schnittstellen sowie der Integration ausländischer anerkannter Pflegefachkräfte in den Versorgungsalltag
  • Verbesserung der Bedarfsgerechtigkeit und/oder Wirtschaftlichkeit der GKV-Versorgung
  • Ursachen, Umfang und Auswirkungen administrativer und bürokratischer Anforderungen im Gesundheitswesen auf die Patientenversorgung sowie Entwicklung geeigneter Lösungsansätze
  • Einsatz und Verknüpfung von Routinedaten zur Verbesserung der Versorgung

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Dieser Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“. Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.

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