Hohe Investitionskosten in den Arztpraxen durch Anforderungen an die IT-Sicherheit
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz fordert einen Investitionszuschlag für Praxen bei der IT-Sicherheit. Die Ärzteschaft könne den finanziellen Aufwand für die Umsetzung der EDV-Richtlinie nicht alleine stemmen, erklärte die KV. Der Vorstand der KV RLP befürchtet, dass eine Kostenlawine auf die Praxisinhaber im vierstelligen Bereich zurollen wird, um die strengen IT-Sicherheitsanforderungen zu erfüllen.
Mit den digitalen Anwendungen und Systemen gingen zwar erhebliche Einsparungen für Patienten, Arbeitgeber und Krankenkassen einher, für die Praxen entstünden zunächst jedoch einmal hohe Investitionskosten. „Wir erwarten, dass die erforderlichen Investitionen, die durch die Umsetzung dieser IT-Sicherheitsrichtlinie entstehen, durch einen Zuschlag für die Praxen abgebildet werden“, betonte Peter Andreas Staub, Vorstandsmitglied der KV RLP. Das könne zum Beispiel durch eine EDV-Vorhaltepauschale realisiert werden. Denkbar sei auch ein System von Gesamtpauschalen wie sie bereits in der Finanzierungsvereinbarung zur TI festgehalten wurden.
Der Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“. Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.
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