Gutachten zur Angleichung der Vergütungssysteme
„Die Studie kommt im Kern zu dem Schluss, dass eine einheitliche Gebührenordnung nur Sinn macht, wenn zuvor die gesamte medizinische Versorgung in Deutschland vereinheitlicht wird“, so bewertet der Verband der privaten Krankenversicherung eine Studie der Universität Essen-Duisburg zu einer Neuordnung der Vergütung ärztlicher Leistungen.
Der PKV-Verband verweist bei dieser Gelegenheit auf den Koalitionsvertrag der Großen Koalition. Dort heiße es mit Blick auf die Überarbeitung der ärztlichen Gebührenordnungen: „Sowohl die ambulante Honorarordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (EBM) als auch die Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung (GOÄ) müssen reformiert werden.“ Die von der Bundesregierung eingesetzte Reformkommission sei gut beraten, diesen Auftrag wörtlich zu nehmen und die Spielräume innerhalb der beiden bestehenden Systeme auszuloten, betont der PKV-Verband.
Die von der Bundesregierung eingesetzte und vom PKV-Verband angesprochene „Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem“ (KOMV) soll ihren Bericht bis zum 31. Dezember 2019 vorlegen. Daran anschließend wird es in der Gesundheitspolitik eine Diskussion zu der Frage geben, ob und wann die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) weiterentwickelt werden soll oder ob einheitliche Vergütungsregelungen in der ärztlichen Versorgung angestrebt werden. In einer gemeinsamen Erklärung haben sich PKV-Verband und Bundesärztekammer (BÄK) jüngst für diese Diskussion positioniert.
Der zentrale Punkt: Jedes Vergütungssystem soll eine gute ärztliche Versorgung ermöglichen. Politisch motivierte Experimente mit einer Einheits-Gebührenordnung würden der Realität der komplexen medizinischen Leistungen und Möglichkeiten nicht gerecht. Sie gingen letztlich auf Kosten der Qualität und damit zu Lasten der Versorgung der Patienten.
Für die von gesetzlich und privat Versicherten gemeinsam in Anspruch genommene medizinische Versorgung in Deutschland bringt es spürbare Vorteile, so heißt es in der gemeinsamen Erklärung, dass im Hintergrund zwei unterschiedliche ärztliche Vergütungssysteme wirken, die sich sehr gut ergänzen. Durch den Wettbewerb von GKV und PKV erfüllen die Vergütungssysteme eine gegenseitige Korrektivfunktion, was die Versorgung deutlich verbessert. Von diesem Qualitätsgewinn würden alle Patienten profitieren.
Ihre Ansprechpartner:
Dr. Michael Kreft
Carsten Krüger