G-BA-Richtlinie zur ärztlichen Zweitmeinung erwartet
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die Aufgabe, erstmals bis zum 31. Dezember 2015 in einer Richtlinie (RL) zu bestimmen, für welche planbaren Eingriffe Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einen Anspruch auf Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung im Einzelnen besteht (§ 27b SGB V). Es ist aber damit zu rechnen, dass die Beschlussfassung erst in der zweiten Jahreshälfte 2016 erfolgen wird.
Der G-BA hat den gesetzlichen Auftrag, in seinen Richtlinien die indikationsspezifischen Anforderungen an die Abgabe einer Zweitmeinung zum empfohlenen Eingriff und an die Erbringer einer Zweitmeinung festzulegen, um eine besondere Expertise zur Zweitmeinungserbringung zu sichern. Der G-BA hat inzwischen mitgeteilt, dass die Beratungen zur Erstfassung der Richtlinien zwar laufen, ein Termin zur Beschlussfassung aber noch nicht feststeht. Zur Erklärung dieser Verschiebung erklärt der G-BA ergänzend, es sei eine umfangreiche wissenschaftliche Aufbereitung notwendig, um bestimmen zu können, bei welchen Indikationen und zu welchen planbaren Eingriffen der Anspruch auf Einholung einer Zweitmeinung sinnvoll sei. Zudem seien bei der Beschlussvorbereitung die gesetzlichen Vorgaben zu schriftlichen und mündlichen Stellungnahmerechten einzuhalten.
Insgesamt gibt es eine große Nachfrage nach Zweitmeinungen, vor allem bei Unsicherheiten hinsichtlich der Behandlung schwerer Erkrankungen. Zweitmeinungen werden zum Teil schon jetzt eingeholt und als entscheidungsrelevant und sinnvoll erachtet. Damit dies auch zukünftig so bleibt, sollte ein patientengerechtes Angebot allen sozialen Schichten zur Verfügung gestellt werden, das nicht auf mengenrelevante Eingriffe beschränkt ist, im persönlichen Kontakt zu Ärzten stattfindet und keine Zuzahlung erfordert.
Das ist das Fazit aus der Analyse der Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage im Rahmen des Gesundheitsmonitors von BARMER GEK und Bertelsmann Stiftung. Dazu wurden die Antworten von 1.598 Befragten ausgewertet. 89 % der Befragten halten es grundsätzlich für sinnvoll, vor wichtigen Untersuchungen und Behandlungen eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Die Umfrageergebnisse belegen, dass viele Menschen bei der Entscheidung für oder gegen eine Behandlung unsicher sind und deswegen eine Zweitmeinung einholen (53 %). 43 % hatten schlechte Erfahrungen mit früheren Behandlungen und 15 % folgten dem Rat ihrer Freunde und Bekannten. Etwa ein Viertel der Bevölkerung hat bereits konkrete Erfahrungen mit Zweitmeinungen gemacht.
Disclaimer: Diese Meldung stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“. Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.
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Carsten Krüger


