Förderung der Weiterbildung für Fachärzte: Eckpunkte der Vereinbarung von DKG, KBV und GKV-SV

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) haben eine Vereinbarung zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung in den Praxen niedergelassener Vertragsärzte abgeschlossen. Ziel ist die Förderung der Weiterbildung von Fachärzten (§ 75a Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 SGB V) zur Deckung des spezifischen Versorgungsbedarfs der ambulanten Versorgung unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten.

Bei der finanziellen Förderung der Weiterbildung für Fachärzte wird der spezifische Bedarf in den Regionen berücksichtigt. So wird die Weiterbildung von Augenärzten in allen Bundesländern finanziell unterstützt. Fast überall gefördert werden Gynäkologen, Dermatologen, HNO-Ärzte sowie Kinder- und Jugendmediziner. Einige Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) stellen auch Förderstellen in Fächern wie Orthopädie, Neurologie oder Nervenheilkunde bereit, andere für Psychosomatik oder Psychiatrie und Psychotherapie.

Bundesweit stehen zunächst 1.000 Weiterbildungsplätze für Fachärzte zur Verfügung.

Die Eckpunkte dieser Vereinbarung:

  • Die Anzahl der von den Kostenträgern zu fördernden Weiterbildungsstellen im fachärztlichen Bereich beträgt bundesweit maximal 1.000 Stellen. Für den Bereich der ambulanten Versorgung von Allgemeinmedizinern werden inzwischen 7.500 Weiterbildungsstellen von den Kostenträgern finanziell gefördert.
  • Die 1.000 Förderstellen im fachärztlichen Bereich werden entsprechend der Einwohnerzahl auf die 17 KV-Bereiche verteilt. Die Feststellung der Förderfähigkeit von Facharztgruppen erfolgt auf regionaler Ebene durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen.
  • Der Förderbetrag der Kostenträger beträgt je besetzter Stelle für den ambulanten Bereich monatlich 2.400 Euro. Dieser Förderbetrag wird durch die Kassenärztliche Vereinigung auf monatlich 4.800 Euro als Zuschuss zum Bruttogehalt erhöht.
  • Die Einbindung der Privaten Krankenversicherung (PKV) steht unter der Bedingung, dass eine Vereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) zur finanziellen Beteiligung der privaten Krankenversicherungsunternehmen an der Förderung besteht.

Disclaimer: Diese Meldung stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“. Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.

Ihre Ansprechpartner:

Dr. Michael Kreft

mikcuragita.com

Carsten Krüger

ckgcuragita.com