Faires Kassenwahl-Gesetz in der Diskussion

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) eines „Gesetzes für eine faire Kassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (Faire Kassenwahl-Gesetz – GKV-FKG) ist in der Öffentlichkeit stark umstritten. Im Mittelpunkt der Diskussion steht die bundesweite Öffnung der gesetzlichen Krankenkassen: Die gesetzliche regionale Begrenzung der AOKen und die gesetzliche Begrenzung der geöffneten BKKen und IKKen auf Gebiete, in denen Betriebe oder Innungsbetriebe bestehen, sollen gestrichen werden.

Dadurch sollen Wettbewerbsvorteile, die sich derzeit aus unterdurchschnittlichen regionalen Ausgabenstrukturen ergeben, perspektivisch verringert werden. Durch die bun­des­weite Öffnung werde im Ergebnis auch eine einheitliche Rechtsaufsicht durch das Bun­des­ver­sicherungsamt (BVA) erreicht, die weitere Wettbewerbsverzerrungen durch Unterschiede im Aufsichtshandeln beseitige.

Die Interessen der niedergelassenen Ärzte sind bei diesem Reformvorhaben nicht unmittelbar betroffen. Die Ver­änder­ung der Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen berührt aber mittel- und langfristig die Vertragspolitik der Krankenkassen. Von der Verlagerung der staatlichen Aufsicht auf das Bundesversicherungsamt (BVA) über die Verträge der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen auf der regionalen Ebene wären die Vertragsverhandlungen mit den Ortskrankenkassen betroffen.

Die Bundesländer lehnen eine „Zentralisierung“ der Gesund­heits­versorgung in Deutschland mit Nachdruck ab. In einer gemeinsamen Erklärung haben die Bundesländer zuletzt die große Bedeutung der grundgesetzlich verankerten föderalen Strukturen in der Gesundheitsversorgung betont. Die Anforderungen an die Gesundheitsversorgung seien vielfältig und regional unterschiedlich. Die Versorgungsangebote müssten diesen Besonderheiten und Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten vor Ort Rechnung tragen. Einheitslösungen ohne regional flexibel anwendbare Steuerungsinstrumente würden dem nicht gerecht.

 

Meldungen aus der Gesundheitspolitik

Der Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“.

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