Fahrplan für die Ein­führung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) – Inter­vention ­des Bundes­datenschutz­beauftragten

Auf dem Weg zur flächendeckenden Einführung des elektronischen Rezepts ­(E-Rezept) ist ein zentrales Qualitätskriterium der bundesweiten Testphase erfüllt, teilt die gematik mit: Insgesamt sind mittlerweile 33.506 ­E-Rezepte erfolgreich von den Krankenkassen abgerechnet worden, ohne Retaxierung aufgrund technischer Fehler. Die Gesellschafter der gematik hatten zuvor beschlossen, dass während der bundesweiten Testphase u. a. 30.000 E-Rezepte abgerechnet sein müssen, damit die stufenweise flächendeckende Einführung starten kann. Dieser Zielmarke gingen im Juni bereits über 30.000 eingelöste E-Rezepte voraus.

„Ich freue mich sehr über das Engagement aller Praxen, Apotheken, Krankenkassen und Dienstleister, die in dieser noch laufenden Testphase einen wichtigen Beitrag für das Erreichen der 30.000 abgerechneten E-Rezepte geleistet haben. Dieser Meilenstein ebnet den Weg, damit die erste Stufe zur verbindlichen Einführung des E-Rezepts ab September starten kann“, erklärt Dr. Susanne Ozegowski, Leiterin Abteilung 5 „Digitalisierung und Innovation“ am Bundesministerium für Gesundheit (BMG). „Die aktuellen Zahlen zeigen: Die Dynamik bei der Nutzung des E-Rezepts steigt weiter an. Noch vor der Zeit haben wir mit über 30.000 abgerechneten E-Rezepten das zentrale Qualitätskriterium für die deutschlandweite Einführung elektronischer Rezepte erreicht. Immer mehr Praxen und Apotheken nutzen das E-Rezept und zeigen damit: es funktioniert. Das ist ein wichtiges Signal, weshalb ich überzeugt bin, dass das E- Rezept ab September auch in der Breite der Versorgung ankommen wird“, ist Dr. Markus Leyck Dieken, CEO der gematik zuversichtlich.

Der bisherige Stand – bevor der Bundesdatenschutzbeauftragte eingegriffen hat – lautete: Ab 1. September 2022 wird das E-Rezept in Deutschland stufenweise eingeführt, den ersten Schritt machen Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Krankenhäuser in der Region Westfalen-Lippe, die Arztpraxen sind in Schleswig-Holstein in letzter Minute wieder ausgestiegen, doch Krankenhäuser und Zahnarztpraxen halten an der Einführung fest. Doch auch bundesweit können und sollen Praxen und Kliniken schon jetzt auf das E-Rezept umstellen und frühzeitig Erfahrungen mit dem neuen Prozess sammeln, ohne auf den offiziellen Start ihrer Region warten zu müssen. Nach Auskunft der Hersteller der Apothekenwarenwirtschaftssysteme wurden zum 1. September 2022 alle Apotheken bundesweit mit der technischen Funktion für das Einlösen eines E-Rezepts ausgestattet. 

Der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI), dessen Einverständnis für die Einführung des eRezepts unabdingbar ist, bemängelt allerdings im aktuell veröffentlichten Schreiben an die gematik vom 5. September, dass Apotheken jedwedes noch nicht eingelöste Rezept zu einer bekannten Krankenversichertennummer (KVNR) herunterladen könnten. Der hierfür erforderliche Nachweis, dass die elektronische Gesundheitskarte des Krankenversicherten in dem Kartenleser der Apotheke stecke, sei „ohne weiteres fälschbar“, da der Nachweis nicht signiert sein müsse. „Angreifer“, die diese eklatante Sicherheitslücke ausnutzten, könnten „böswillige Akteure innerhalb von Apotheken sein, Personen, die in die IT-Systeme von Apotheken eingedrungen sind oder auch Personen, die sich eine Apotheken-TI-ID erschlichen haben“. Der Missbrauchsanreiz sei vor dem Hintergrund eines zentralen E-Rezepte-Speichers für alle deutschen versicherten Personen sehr hoch. Das Eintrittsrisiko eines Missbrauchs angesichts von über 18.000 Apotheken in Deutschland mit unterschiedlich stark aufgestellter IT-Sicherheit ebenfalls. Der BfDI erörterte zwei technische Lösungen als Alternativen, die allerdings Änderungen am Apothekenverwaltungssystem und dem E-Rezept-Fachdienst nötig machten. Sollte trotz intensiver Prüfung keine Alternative möglich sein, sei die Umsetzung des eRezepts trotzdem möglich, so der BfDI. Mit den bestehenden Mitteln sei das Vorhandensein einer bestimmten eGK in einer Apotheke durch PIN-Eingabe durch den Versicherten sicher zu prüfen. „Hierzu müssten die gesetzlichen Krankenkassen nur die für die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte entsprechend notwendige Herausgabe von PIN-Nummern verstärkt anbieten und vorantreiben.“

Der gematik-Geschäftsführer Dr. Markus Leyck Dieken sieht in der bislang vorgesehenen App für das Einlösen von E-Rezepten den Königsweg. Dies wird aus einer aktuellen Mitteilung deutlich, die den Brief des BfDS aber nicht explizit erwähnt. Die App biete klare Vorteile: „Rezepte aufs Smartphone, nach Videosprechstunde direkt empfangen, schnelle und wettbewerbsneutrale Apothekensuche und Medikamenten-Bestellung.“ Damit mehr Versicherte die App nutzen könnten, sollten „nun stärker die Zugangsmöglichkeiten in den Fokus rücken“. „Hier müssen wir Hürden abbauen, zwischen Datenschutz und Datensicherheit abwägen und praktikable Lösungen finden“, stellt Leyck Dieken klar.

Der gematik-Chef rückt also die letztgenannte Alternative des BfDI in den Vordergrund: „Um die App auf dem Smartphone nutzen zu können, benötigen Versicherte von ihrer Krankenkasse eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit NFC-Funktion und die dazugehörige PIN sowie ein NFC-­fähiges Smartphone. Mittlerweile haben mehr als 60 Prozent der gesetzlich Versicherten die neuste eGK-Version, Tendenz steigend. Denn die eGK wird automatisch alle 5 Jahre ausgetauscht und den Versicherten direkt zugeschickt. Allerdings weist die gematik auch auf das damit verbundene große Problem hin, ohne näher auf die Zeitschiene einzugehen: „Die PIN, um sich für die App zu authentifizieren, haben erst weniger als 1 Prozent der Versicherten. Die PIN kann bei den Krankenkassen bestellt werden; ausgegeben werden darf sie erst nach Identifikation des Versicherten.“